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Vorausschauendes Modell: Betriebliches Langzeitkonto

(lifePR) (Utting, )
Gerade in größeren Unternehmen sparen Arbeitnehmer häufig auf Langzeit- oder Lebensarbeitszeitkonten Geld- beziehungsweise Zeitguthaben an. Sozialversicherungsrechtlich spricht man hier von “Wertguthaben".

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können etwa Teile des Arbeitsverdienstes, Einmalzahlungen, Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage auf vom Arbeitgeber eingerichteten Wertguthabenkonten ansparen. Die Guthaben können später vielfach flexibel genutzt werden – etwa für ein längeres Sabbatical, eine vorzeitige Freistellung vor dem Ruhestand aber auch für eine Arbeitszeitverkürzung oder Auszeit für die Pflege. So können sie gegebenenfalls schon frühzeitig vorsorgen, um später – beispielsweise – Zeit für die Pflege ihrer Eltern zu haben.

Im Prinzip funktioniert das Modell folgendermaßen: Sie verzichten beispielsweise neun Jahre lang auf Ansprüche, die einem Zehntel Ihres Gehaltsanspruches entsprechen. Dann können Sie gegebenenfalls im zehnten Jahr weiterhin bei unveränderter Entlohnung eine Freistellung in Anspruch nehmen. Das zehnte Jahr ist in diesem Modell weiterhin voll sozialversicherungspflichtig. Sie haben sich damit selbst eine Auszeit vom Job – etwa für die Pflege – finanziert. Eventuell können Sie stattdessen auch eine Teilzeitlösung wählen – wenn das in Ihrem Betrieb möglich ist. Sie können zwei Jahre mit halber Arbeitszeit tätig sein. Das wäre in unserem Beispiel etwa nach einer achtjährigen "Ansparzeit" im neunten und zehnten Jahr möglich.

Tipp: Ein Rechtsanspruch auf solche betrieblichen Langzeit- beziehungsweise Lebensarbeitszeitkonten besteht nicht – es sei denn, es existieren entsprechende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen (im Chemiebereich und im öffentlichen Dienst existieren solche Regelungen beispielsweise). Erkundigen Sie sich bei Ihrer Personalabteilung beziehungsweise (falls vorhanden) bei Ihrem Betriebs- und Personalrat, welche Möglichkeiten in Ihrem Betrieb bestehen. Sinnvoll sind für Sie solche Modelle allerdings vor allem, wenn Sie davon ausgehen, dass Sie längere Zeit in Ihrem Betrieb verbleiben werden.

Den kompletten biallo.de Ratgeber zu diesem Thema gibt es hier:  https://link.biallo.de/4ez5uuhb/

 

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