Wer von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchte, bekommt – zumindest im fortgeschrittenen Alter – oft ein kategorisches Nein zu hören. “Betroffene sollten sich aber nicht mit einer telefonischen Absage abspeisen lassen”, rät Rechtsanwältin Schörnig. “Sie haben immer Anspruch auf einen schriftlichen Bescheid.” Lehnt die gesetzliche Krankenversicherung den Aufnahmeantrag ab, können Sie den Bescheid von unabhängigen Fachleuten überprüfen lassen. Verweigert die gesetzliche Krankenversicherung die Rückkehr in die Solidargemeinschaft zu Unrecht, sollten Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Im Falle einer erneuten Ablehnung können Sie vor dem Sozialgericht Klage einreichen. Ihre Erfolgsaussichten besprechen Sie am besten mit einem Fachanwalt für Sozialrecht.
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