Wichtige Dokumente gebündelt an einer Stelle
„Die ePA ist ohne Übertreibung ein Meilenstein im Gesundheitswesen. Sie bündelt Arztbriefe, Befunde, Röntgenbilder, Laborwerte oder die Medikation digital an einer Stelle. Noch heute werden diese Informationen von Ärztinnen und Ärzten in Praxen und Krankenhäusern, Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Pflegekräften, aber auch von Patientinnen und Patienten zum Teil händisch zusammengetragen“, sagt Peter Kaetsch, Vorstandsvorsitzender der BIG direkt gesund. „Der zentrale Zugang zu allen relevanten Patientendaten wird die Versorgung erheblich verbessern und sicherer machen.“ Zudem können die Versicherten eigene Dokumente hinterlegen wie zum Beispiel Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Auf vielen Kanälen bereitet die BIG ihre bundesweit 504.000 Versicherten auf das Digitalisierungsprojekt vor. Aktuell werden sie sukzessive angeschrieben und über die ePA informiert. Auf der BIG-Website befindet sich ein ausführlicher Infobereich: https://t1p.de/ePA2025
Widerspruchsquote unter zwei Prozent
„Wir haben auf eine große Akzeptanz der ePA bei unseren Versicherten gehofft. Die Hoffnung hat sich bisher erfüllt. Weniger als zwei Prozent von ihnen haben aktuell der Einrichtung der ePA widersprochen“, so Peter Kaetsch. Ihm sei bewusst, dass es die größten Vorbehalte beim Datenschutz und bei der Datensicherheit gibt. „Hier kann man nur immer wieder darauf hinweisen, dass die Versicherten allein die absolute Hoheit über ihre Daten besitzen. Wir als Krankenkasse haben keinerlei Zugriff auf die Akte. Nur Patientinnen und Patienten selbst oder Heilberuflerinnen und Heilberufler, die die Berechtigung für den Zugriff erhalten haben, können Daten aus der ePA abrufen“, so Peter Kaetsch. Zur Transparenz gehöre allerdings auch, einzugestehen, dass ein krimineller Missbrauch der ePA niemals auszuschließen sei.
Datenschutz nicht zu Lasten der Gesundheit
Der Vorstandsvorsitzende plädiert ausdrücklich dafür, im Sinne der Patientensicherheit den Ärztinnen und Ärzten möglichst umfassenden Zugriff auf die ePA zu geben. „Nur ein Beispiel: Wenn ein Patient seinem Kardiologen verschweigen möchte, dass sein Urologe ihm ein Potenzmittel verschrieben hat, kann das fatale Folgen haben. Denn einige nitrathaltige Herz-Medikamente haben in Verbindung mit potenzsteigernden Mitteln gefährliche, sogar lebensbedrohliche Wechselwirkungen“, so Peter Kaetsch und ergänzt: „So wichtig Datenschutz ist, er darf nicht zu Lasten der Gesundheit gehen.“
Mit der ePA den Überblick behalten
Durch den schnellen Zugriff auf alle relevanten Gesundheitsdaten können Ärztinnen, Apotheker und Pflegekräfte ihre Patientinnen und Patienten noch individueller behandeln, die Therapie besser auf Vorerkrankungen abstimmen oder einfacher die Wechselwirkungen verschiedener Medikamente berücksichtigen. „Es gibt Menschen, die nehmen mehr als zehn, manchmal sogar mehr als zwanzig Medikamente täglich ein, verordnet von Ärztinnen und Ärzten ganz unterschiedlicher Fachrichtungen. Die ePA ermöglicht es, den Überblick darüber zu behalten. Und das auch bei einem Notfall“, so Peter Kaetsch.
Widerspruch einfach einzulegen
Wer dennoch vom Nutzen der ePA nicht überzeugt ist, kann Widerspruch einlegen. Das geht bei der BIG ganz einfach telefonisch, per Brief oder online. „Wir löschen dann auf Wunsch des Versicherten nur einzelne Services oder die komplette Akte oder legen diese ab dem 15. Januar 2025 erst gar nicht für den Versicherten an“, so Peter Kaetsch. Der Versicherte selbst hat es in der Hand, Zugriffe zu beschränken, Daten zu löschen oder zu verbergen.
Nach aktuellem Stand sollen ab dem 15. Januar 2025 gesetzlich Versicherte in den ausgewählten Modellregionen Hamburg, Franken und in Teilen Nordrhein-Westfalens ihre ePA automatisch erhalten. Mitte Februar 2025 folgt dann stufenweise das übrige Bundesgebiet.