„Eltern und Alleinerziehende haben es in dieser Zeit schon schwer genug. Bei uns müssen sie sich deshalb nicht auch noch mit Bürokratie herumschlagen“, sagt Jens Herzog, Geschäftsbereichsleiter Kunde und Markt bei der BIG.
Geld auch für gesunde Kinder
Mit der neuen Regelung erhalten Eltern im Jahr 2021 auch Kinderkrankengeld, wenn ihr Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss. Das kann der Fall sein, weil Kita, Hort oder Kindertagespflegestelle, Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen sind oder eingeschränkten Zugang haben. Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.
Anspruch auf Kinderkrankentage verdoppelt
Die Zahl der Kinderkrankentage wurde aufgrund der Corona-Pandemie verdoppelt. Elternteile, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können rückwirkend zum 5. Januar 2021 je gesetzlich krankenversichertem Kind 20 statt bisher 10 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern hat jedes Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 45 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Arbeitstage pro Kind. Bei mehreren Kindern haben Alleinerziehende insgesamt einen Anspruch auf maximal 90 Arbeitstage.
Grundsätzlich Kinderkrankengeld beantragen können gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei Kindern, die eine Behinderung haben, gilt der Anspruch über das 12. Lebensjahr hinaus. Voraussetzung ist zudem, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann.
Hier geht es zum Antrag der BIG:
https://www.big-direkt.de/sites/default/files/2021-01/Antrag_pandemiebedingte_Kinderkrankengeldtage.pdf