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Biokreis verbietet Insektizid

(lifePR) (Passau, )
Auf Entscheidung der Mitgliederversammlung des Biokreis e.V. im März 2010 wurde mit sofortiger Wirkung das Insektizid RAK 1+2 SD - eine Pheromonfalle für den Einsatz im Weinberg - im Biokreis verboten. Das Insektizid ist dank seiner Wirksamkeit und Anwenderfreund­lich­keit weit verbreitet und wird vor allem im ökologischen Weinbau gegen den Traubenwickler eingesetzt.

Hintergrund für die Entscheidung ist die hohe toxischer Qualität dieses Mittels. Pheromone galten im Bioanbau immer als gute Alternative zur konventionellen Insektenbekämpfung. Nun wurde bekannt, dass Pheromonfallen eine hohe toxische Wirkung nicht nur auf Schädlinge haben, sondern auch für Mensch und Natur scheint das Mittel bedenkliche Nebenwirkungen zu haben. RAK 1+2 SD, das von der BASF -Gruppe vertrieben wird, ist ein Nervengift, das insbesondere für Wasserorganismen tödlich wirken kann. Problematisch, so sieht es der Biokreis, scheint in jedem Fall das Ausbringen von Duftfallen für denjeni­gen zu sein, der sie ohne Schutzausrüstung in die Weinreben hängt, was laut Aussagen eines Praktikers in der Regel von Jugendlichen bewerkstelligt wird. "Vielfach unterliegt man der irrigen Auffassung, dass Pflanzen­schutzmittel, die für den ökologischen Landbau zugelassen sind, allein deswegen harmlos seien - ein Trugschluss, der gerade bei RAK 1+2 SD gefährliche Folgen haben kann", so Sepp Brunnbauer, Geschäfts­führer vom Biokreis. Deshalb und weil es vernünftige Alternativen zur Bekämpfung des Traubenwicklers mit entsprechenden Bt - Präparaten gibt, haben sich auch die Winzer im Biokreis dem Beschluss der Mitgliederversammlung einstimmig angeschlossen.
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