Unklar sind auch die Aussagen von Staatssekretärin Melanie Huml aus dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit zu diesem Thema. "Ausnahmen sind möglich" erklärt sie in einem Interview mit der Passauer Neuen Presse, um im nächsten Atemzug zu sagen "Die Pflichtimpfung basiert auf Bundesrecht, die wir in Bayern zu vollziehen haben". Auf Impfschäden angesprochen wich Huml auf die Fälle von der Tierseuchenkasse entschädigter Tiere aus, die nach ihrer Aussage bei 0,0002 liegen. Darüber hinaus führt sie "die eigentlichen Impfschäden, die es gegeben hat, wohl eher auf die Stressreaktion der Tiere durch das Handling beim Impfen zurück". Damit spricht sie Landwirten wie Tierärzten den fachlichen Umgang mit Tieren in einem Federstrich ab.
Die Wirklichkeit sieht laut Sepp Brunnbauer, Geschäftsführer des ökologischen Anbauverbandes Biokreis, anders aus. Eine Umfrage unter Biokreisbauern ergab, dass rund 15 Prozent mit Problemen im Tierbestand nach der Impfung zu kämpfen hatten. Verkalbungen, Euterentzündungen und hohe Zellzahlen waren die häufig genannten Erscheinungen. Da sich manches erst mit einer gewissen Zeitverzögerung zeigte, will man behördlicherseits gerne glauben, dass die Vorkommnisse nicht im direkten Zusammenhang mit der Blauzungenimpfung stehen.
Sepp Brunnbauer betont nachdrücklich: "Weder der Verband noch unsere Landwirte lehnen notwendige Schutzimpfungen gegen um sich greifende Tiererkrankungen ab, wir wehren uns nur gegen den Einsatz nicht zugelassener Impfstoffe und den mit hohen Zwangsgeldern belegten Impfzwang. Unsere Bauern haben keine Versuchstiere im Stall, sondern Lebewesen für die sie Verantwortung haben. Diese Verantwortung nehmen sie ernst und dementsprechend wollen sie selbst darüber entscheiden, ob sie impfen oder nicht".