Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 189005

Biomöbel Johannes Genske GmbH & Co. KG Subbelrather Str. 24 50823 Köln, Deutschland http://www.genske.de
Ansprechpartner:in Herr Johannes Genske +49 221 9514060
Logo der Firma Biomöbel Johannes Genske GmbH & Co. KG
Biomöbel Johannes Genske GmbH & Co. KG

Der Kölner Möbelhändler Johannes Genske darf nach 20 Jahren Maulkorb wieder für Fahrkartenerstattung mit Bus- und Bus werben

Später Sieg für den umweltfreundlichen Einzelhandel

(lifePR) (Köln, )
Was heute wie eine Selbstverständlichkeit erscheinen mag, war in der Tat 20 Jahre lang verboten. Zwar durfte der Kölner Einzelhändler in seinem Möbelgeschäft Kunden einen Teil der Fahrkosten aus dem öffentlichen Nahverkehr gutschreiben, wenn sie bei ihm kauften. Aber werben durfte er damit per Gerichtsbeschluss nicht. Ein Kölner Abmahnverein hatte ihn wegen unlauteren Wettbewerbs verklagt. Die großen Kaufhäuser, die die Parkgebühren ihrer Kunden beim Kauf anrechneten, sahen sich offenbar existentiell bedroht und gingen gerichtlich gegen den Kölner Öko-Händler vor. Ungerecht, so fand dieser schon 1988, nachdem er die erste Aktion gestartet hatte, Anzeigen schaltete und für sein Umweltengagement sogar den Umweltpreis der Stadt Köln erhielt. Genske, Vorreiter in Sachen Ökologie in NRW, wollte Signale für den Umweltschutz setzen, zog vor Gericht und bekam in erster Instanz 1989 Recht. Der rasche Erfolg der Aktion, die innerhalb kürzester Zeit über 50 Nachahmer in Köln gefunden hatten, brachte jedoch den Abmahnverein erneut auf den Plan. Schließlich endete die Angelegenheit vor dem Bundesgerichtshof mit einem Urteil, das alles andere als salomonisch, sondern eine Ohrfeige für den Umweltschutz war. Erstatten ja – aber damit werben, dass dies umweltfreundliches Handeln sei, nein. Jetzt, zum 20sten Jubiläum des Grundsatzurteils, hat Johannes Genske seinen ehemaligen Prozessgegner aufgefordert, auf die Rechte aus dem Urteil zu verzichten. Falls die Gegenseite dem nicht nachkommen sollte, hatte er angekündigt, Vollstreckungsgegenklage zu erheben. Nachdem der Abmahnverein eine Verzichtserklärung unterschrieben hatte, darf Genske nun seinen Kunden wieder aktiv ermutigen, für die Anfahrt auf das Auto zu verzichten, da es sich auszahlt. Ohne befürchten zu müssen, dass ihm dafür dann eine saftige Rechnung ins Haus flattert. Ab sofort wirbt Genske wieder für Bus- und Bahn und erstattet seinen Kunden 1,50 Euro bei Vorlage einer Fahrkarte (bei Kauf ab 10 Euro).

Infos: www.genske.de
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.