Im Rahmen der Föderalismusreform wurde 2006 die Zuständigkeit für das Heimrecht auf die Länder übertragen. Zur Zeit gibt es noch kein Länderheimgesetz. In vielen Ländern sind jedoch die Überlegungen zu eigenen Heim- oder Einrichtungs- und Dienstegesetzen schon weit gediehen.
Die BIVA hat in ihrem Positionspapier Forderungen formuliert zu Punkten wie
- leistungsfähiger Heimbegriff,
- Sicherstellung und Verbesserung der Qualität der Dienste und Leistungen,
- Stärkung der Mitwirkung – auch bei neuen Wohnformen,
- differenzierter Abbau der Bürokratie,
- Personalbemessung mit Augenmaß und
- Aufwertung der Heimaufsicht.
Das Positionspapier erhält man über die Geschäftsstelle der BIVA oder direkt unter www.biva.de, dort unter Positionspapiere.