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Positionspapier zu Länderheimgesetzen

Kernforderungen aus Verbrauchersicht

(lifePR) (Swisttal, )
Die BIVA hat ein Positionspapier mit Kernforderungen an zukünftige Länderheimgesetze vorgelegt. Darin wird vor überhasteten Schnellschüssen und einer Fragmentierung der Gesetzeslandschaft gewarnt. „Die zuständigen Ministerien sollen – wie schon teilweise geschehen – ihre Entwürfe am besten abstimmen, um einen gleichbleibend hohen und einheitlichen Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in den Einrichtungen zu gewährleisten,“ so Katrin Markus, die Geschäftsführerin der BIVA. „Gleichzeitig besteht die Chance, die Verbraucher durch eine Weiterentwicklung der Heimmitwirkung zu stärken und für mehr Transparenz zu sorgen, auch bei neuen Wohnformen. Diese Chance muss genutzt werden!“

Im Rahmen der Föderalismusreform wurde 2006 die Zuständigkeit für das Heimrecht auf die Länder übertragen. Zur Zeit gibt es noch kein Länderheimgesetz. In vielen Ländern sind jedoch die Überlegungen zu eigenen Heim- oder Einrichtungs- und Dienstegesetzen schon weit gediehen.

Die BIVA hat in ihrem Positionspapier Forderungen formuliert zu Punkten wie

- leistungsfähiger Heimbegriff,

- Sicherstellung und Verbesserung der Qualität der Dienste und Leistungen,

- Stärkung der Mitwirkung – auch bei neuen Wohnformen,

- differenzierter Abbau der Bürokratie,

- Personalbemessung mit Augenmaß und

- Aufwertung der Heimaufsicht.

Das Positionspapier erhält man über die Geschäftsstelle der BIVA oder direkt unter www.biva.de, dort unter Positionspapiere.

BIVA-Pflegeschutzbund e.V.

Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.

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