Nachdem die BKK A.T.U die Behandlungskosten der klassischen Homöopathie und Osteopathie für alle Versicherten in ihren Leistungskatalog aufgenommen hat, geht sie nun einen Schritt weiter. Künftig bezahlt sie für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr auch nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, der Anthroposophie sowie der Phytotherapie. Die Versicherten der Kasse bekommen die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, bis zu einem Betrag von jährlich 110 Euro, erstattet. Lediglich ein Privatrezept des Arztes und die Quittung der Apotheke sind bei der Krankenkasse einzureichen.
Andreas Schöfbeck, der Vorstand der Kasse erklärt: "Die BKK A.T.U hat traditionsgemäß viele Familien versichert. Mit dieser neuen Leistung stellen wir unsere Familienfreundlichkeit unter Beweis und nehmen damit eine Ausnahmestellung unter den gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland ein."