Andreas Schöfbeck, Vorstand der BKK A.T.U, betont: "Tonsillotomie ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Wir bezahlen diese Behandlungen dennoch, weil sie für unsere kleinen Versicherten so viele Vorteile hat."
Tonsillotomie hat sich positiv bewährt
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns hat über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren eine Dokumentation über die Behandlungsergebnisse bei 138 Kindern vorgenommen, die jetzt veröffentlicht wurde. Die Auswertung zeigt, dass die Therapie bei über 90 Prozent der Kinder sehr gut bis gut geholfen hat. Die Infektanfälligkeit der Kinder nach der Operation wurde als gering eingestuft. Nur drei Prozent der Kinder entwickelten nach der Tonsillotomie erneut vergrößerte Gaumenmandeln.
Kostenübernahme durch die BKK A.T.U im Rahmen des Programms BKK STARKE KIDS
Die Kostenübernahme durch die BKK A.T.U in Bayern erfolgt im Rahmen des Kindervorsorgeprogramms BKK STARKE KIDS. Die Programmeinschreibung erfolgt bei einem teilnehmenden HNO-Arzt. Ansprechpartnerin bei der BKK A.T.U ist Frau Petra Maurer-Honisch, Telefon-Nummer 08131 6133-1721. Alle Informationen sind auch im Internet unter www.bkkstarkekids.de/bkk-atu zusammengefasst.