Die Krankenkasse bezahlt an ihre Versicherten bis zu 30 Euro je Behandlung für maximal fünf Sitzungen pro Kalenderjahr. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine ärztliche Bescheinigung aus der hervorgeht, dass die Behandlung medizinisch dazu geeignet ist, eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten. Zudem muss die Behandlung qualitätsgesichert von einem Osteopathen durchgeführt werden, der eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die ihn zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt oder der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist.
Fragen zu dem Thema beantworten die Mitarbeiter der BKK A.T.U. Sie erreichen diese täglich von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der kostenlosen Telefon-Nummer 0800 6648808.
Die Kassenaufsicht hat die Mehrleistung genehmigt.
Der Vorstand der BKK A.T.U, Herr Andreas Schöfbeck, freut sich über das zusätzliche Angebot der Kasse: "Wir wollen unsere Versicherten so gut wie möglich versorgen. Deshalb haben wir zusätzlich zu den bereits angebotenen Mehrleistungen und zu den Prämien, die wir an unsere Mitglieder ausschütten, nun auch die Osteopathie in unseren Leistungskatalog aufgenommen."
Die BKK A.T.U zahlte - als eine der ersten Krankenkassen überhaupt - im März dieses Jahres eine Prämie über 30,00 Euro für das Jahr 2011 an ihre Mitglieder aus. Eine Prämienzahlung für 2012 ist bereits beschlossen und für 2013 ist sie ebenfalls geplant.