Bis zu 250 Euro für Hebammen-Rufbereitschaft
Die bundesweit geöffnete Betriebskrankenkasse BKK A.T.U bezahlt ab sofort den bei ihr versicherten, schwangeren Frauen ab der 38. Schwangerschaftswoche maximal 250 Euro für eine Hebammen-Rufbereitschaft.
Gleiche Hebamme bei Schwangerschaft und Geburt
Andreas Schöfbeck, der Vorstand der BKK A.T.U, betont: "Viele Frauen haben sich während der Schwangerschaft mit einer Hebamme ihres Vertrauens auf die Geburt vorbereitet. Sie wünschen sich, auch am Ende der Schwangerschaft und bei der Geburt von dieser Hebamme betreut zu werden."
Hebamme muss als Leistungserbringerin zugelassen sein
Eine Hebammen-Rufbereitschaft kann eine schwangere Frau mit ihrer Hebamme vereinbaren, sofern diese als Leistungserbringerin zugelassen ist. Die Hebamme verpflichtet sich dabei dazu, in den letzten Schwangerschaftswochen rund um die Uhr erreichbar zu sein und für eine Entbindung zur Verfügung zu stehen. Die dafür entstehenden Kosten stellt die Hebamme der Schwangeren in Rechnung. Diese werden von der BKK A.T.U bis zu einem Betrag von 250 Euro erstattet.
Hebammen-Rufbereitschaft keine gesetzliche Leistung
Die Hebammen-Rufbereitschaft gehört nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen einer Krankenkasse.
Informationen zur Hebammen-Rufbereitschaft bei der BKK A.T.U
Weitere Informationen zur Hebammen-Rufbereitschaft beantworten die Mitarbeiter der BKK A.T.U telefonisch unter der kostenfreien Service-Nummer 0800 6648808 oder persönlich in einem der Service-Center der BKK A.T.U.