- AOK-Bundesverband, Bonn
- BKK Bundesverband, Essen
- IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
- See-Krankenkasse, Hamburg
- Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
- Knappschaft, Bochum
- Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
- AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben zu acht neuen Gruppenbeschlüssen Festbeträge festgesetzt sowie für 16 Festbetragsgruppen Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt
Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte
- am 17.10.2006 eine bestehende Festbetragsgruppe (Alpha-Rezeptorenblocker) aufgrund weiterer Wirkstoffe überarbeitet und zwei neue Festbetragsgruppen nach § 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB V (Stufe 2)
- am 18.01.2007 drei neue Festbetragsgruppen (Fentanyl, Levodopa + Carbidopa Gr. 3, Terbinafin) nach § 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB V (Stufe 1) sowie eine neue Gruppe (Bisphosphonate und Kombinationen von Bisphosphonaten mit Additiva) nach § 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB V (Stufe 3) und
- am 15.02.2007 zwei neue Gruppen (Antianämika, andere und Makrolide, neuere) nach § 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB V (Stufe 2) beschlossen.
Zu diesen Gruppen haben die Spitzenverbände der Krankenkassen in der Zeit vom 02.03. bis 29.03.2007 in einem geordneten und transparenten Verfahren die gesetz-lich vorgeschriebene Anhörung mit Festbetragsvorschlägen durchgeführt, bei der Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretungen der Apotheker zu den vorgeschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen konnten.
Am 07.05.2007 haben sie nach Auswertung der insgesamt acht abgegebenen Stellungnahmen die Festbeträge festgesetzt. Nach diesen Festsetzungsbeschlüssen wird in allen Gruppen eine für die Therapie hinreichende Arzneimittelauswahl sowie eine in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleistet. Insgesamt führen die Beschlüsse zu einem zusätzlichen Einsparvolumen von 100 Mio. Euro pro Jahr.
Die Festbetragsbeschlüsse der Spitzenverbände vom 07.05.2007 werden im Bundesanzeiger Nr. 88 vom 11.05.2007 bekannt gemacht. Sie stehen ab 11.05.2007 mit weiteren Servicedateien auf der Web-Seite des BKK Bundesverbandes unter www.bkk.de/... abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert. Die Festbeträge treten zum 01.07.2007 in Kraft.
Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für weitere 16 Festbetragsgruppen festgelegt Ferner haben die Spitzenverbände der Krankenkassen am 07.05.2007 auch Be-schlüsse zur Zuzahlungsbefreiung für die acht neuen Festbetragsgruppen mit Inkrafttreten zum 01.07.2007 gefasst. Von dem Beschluss zur Zuzahlungsfreistellung sind auch acht weitere Festbetragsgruppen betroffen, für die auf der Basis aktualisierter Produktstände Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt werden können, da hierdurch Einsparungen zu erwarten sind. Durch diesen Beschluss sind dann für insgesamt für 223 Festbetragsgruppen mit rund 22.000 Fertigarzneimitteln Zuzahlungsbefreiungsgrenzen in Kraft.
Im Bundesanzeiger Nr. 88 vom 11.05.2007 erfolgt der offizielle Hinweis zu dem Beschluss zur Zuzahlungsbefreiung vom 07.05.2007. Der Beschluss steht ab 11.05.2007 mit weiteren Servicedateien auf den Web-Seiten des BKK Bundesverbandes unter www.bkk.de/... abrufbar zur Verfügung. Zeitgleich werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.