"Die Länder sollen umfassende neue Befugnisse bei der Arztplanung bekommen - tragen aber weiterhin keine Finanzverantwortung. Die Landesregierungen können so die ambulanten Strukturen in ihrer Region maßgeblich bestimmen, ohne jedoch dafür zahlen zu müssen. Dem Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen könnte das teuer zu stehen kommen" warnt Dr. Carsten Stephan, Stellvertreter des Geschäftsführers des BKK Bundesverbandes.
Mit neuen Beanstandungsrechten und Ersatzvornahmen können die Länder künftig massiv in die Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung von Ärzte und Krankenkassen eingreifen.
Aus Bundessicht kritisch wird ein wachsender Einfluss der Länder auch auf die Selektivverträge der Krankenkassen durch neue aufsichtsrechtliche Zuständigkeiten und Initiativrechte gesehen. Darin kann die Gefahr politisch verordneter Zwangsverträge liegen, wie Erfahrungen mit den Hausarztverträgen zeigen.
Insgesamt sei es nicht hinnehmbar, dass die Bundesländer massiv in die Versorgungsplanung eingreifen sollen, ohne sich selbst an den dadurch entstehenden Kosten zu beteiligen.