Pflegeberater erfassen systematisch den Hilfebedarf einer zu pflegenden Person und erstellen einen individuellen Versorgungsplan mit allen erforderlichen Leistungen. Die qualitätsgesicherte Weiterbildung umfasst die Module Kommunikation, Recht, Pflegefachwissen, Pflegemanagement und zwei Praktika von mindestens 40 Stunden in einer ambulanten sowie mindestens 16 Stunden in einer teilstationären Pflegeeinrichtung. Die Weiterbildung dauert je nach Vorqualifikation sieben bis neun Wochen.
Seit 1. Januar 2009 steht jedem Versicherten gemäß Pflege- Weiterentwicklungsgesetz eine umfassende individuelle und unabhängige Pflegeberatung zu. Pflegekassen dürfen dafür nach dem 30. Juni 2011 nur noch entsprechend den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes qualifiziertes Personal einsetzen. Die Kosten der Pflegeberatung übernimmt die jeweilige Pflegekasse. Informationen über das BKK Bildungsangebot gibt es unter www.bkk-akademie.de.