"Das Patientenrechtegesetz wäre doch die Chance gewesen, die Patienten in ihrer Position gegenüber dem Arzt zu stärken und dem Ziel des selbstbestimmten und informierten Patienten ein Stückchen näher zu kommen. Diese Möglichkeit bietet das Gesetz in der vorliegenden Fassung nicht. Von der Vision des "mündigen Patienten" sind wir in Deutschland noch weit entfernt", so Heinz Kaltenbach, Geschäftsführer des BKK Bundesverbandes.
Grundsätzlich zu begrüßen, sind die Neuregelungen in Bezug auf die Informationspflichten der Leistungserbringer gegenüber den Patienten. Allerdings sollte der Arzt insbesondere bei Individuellen Gesundheitsleistungen
(IGeL) explizit dazu verpflichtet werden, den Patienten umfassend über die Evidenzlage zu Chancen und Risiken einer solchen Behandlung sowie über den konkreten Mehrwert zu einer gleichwertigen Leistung aus dem GKV-Leistungskatalog aufzuklären. Zudem fehlen Regelungen zu den erforderlichen Qualitätsstandards, die Leistungserbringer erfüllen müssen.
Die BKK bedauern weiterhin, dass das Patientenrechtegesetz eine Beweislastumkehr nur bei "groben" Behandlungsfehlern vorsieht. Dem Patient wird zwar grundsätzlich eine Beweislastumkehr zu seinen Gunsten zugesichert. Beweisen, dass der Behandlungsfehler des Arztes "grob" war, muss der Patient aber selbst.
Für den Patienten sieht der Gesetzentwurf keine weiteren Möglichkeiten vor, seine Rechte durchzusetzen. Nach aktueller Rechtsprechung liegt der Beweismaßstab sehr hoch. Die in den vergangenen Jahren durchgesetzten Ansprüche von Patienten aufgrund eines groben Behandlungsfehlers sind gering.
Bedauerlich ist, dass sich die Bundesregierung nicht dazu entschließen konnte, weitergehende rechtspolitische Forderungen in das Patientenrechtegesetz aufzunehmen. So wäre es - insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Skandals um fehlerhafte Brustimplantate - dringend geboten, im Rahmen des Patientenrechtegesetzes ein verpflichtendes bundesweites Register für Medizinprodukte der Risikoklasse III einzuführen, um endlich systematische Daten zu implantierten Medizinprodukten sammeln zu können und so belastbare Informationen über die möglichen Risiken der Produkte für die Patienten zu generieren.
Trotz punktueller Verbesserungen halten die Betriebskrankenkassen es insgesamt für ungewiss, ob der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf tatsächlich dazu beitragen kann, die Stellung der Patienten im Behandlungsalltag nachhaltig zu stärken.
Die BKK Stellungnahme finden Sie auf unserer Internetseite.