Wichtig ist jedoch, dass Versicherte ihr Wahlrecht bis zum 30. Juni auch ausüben. Dann sind sie auf der sicheren Seite. Der sonst eintretende Schwebezustand könnte dazu führen, dass Verzögerungen bei der Fortsetzung von bereits laufenden Leistungen eintreten. Das BKK System versucht deshalb, zusammen mit dem GKV-Spitzverband und den betroffenen Krankenkassen, dies durch unbürokratische Absprachen und Regelungen zu verhindern.
Die ärztliche Behandlung ab 1. Juli ist sichergestellt. Der Versicherte muss sich lediglich beim Arzt mit der alten Krankenversichertenkarte als bisheriger Versicherter der CITY BKK ausweisen.
Wer aber bereits jetzt gewählt hat, kann am 1. Juli mit seiner neuen Krankenversicherungskarte zum Arzt oder in die Apotheke gehen.
Falls ein Versicherter - aus welchen Gründen auch immer - es bis zum 14. Juli versäumt hat eine Kasse zu suchen, wird er per Gesetz durch den Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger oder die Bundesanstalt für Arbeit einer neuen Krankenkasse zugewiesen. Diese zeitliche Verzögerung könnte allerdings dazu führen, dass die neue Krankenkasse beispielsweise Geldleistungen wie Krankengeld oder Pflegegeld frühestens im August anweisen kann.
Der einfachste und sicherste Weg ist allerdings die Wahl vor dem 1. Juli. Heinz Kaltenbach, Geschäftsführer des BKK Bundesverbandes: "Unser Ratschlag für alle CITY BKK-Versicherten, die sich noch nicht bei einer neuen Kasse gemeldet haben: Kümmern Sie sich am besten gleich nach Pfingsten darum. Sobald die von Ihnen gewählte Krankenkasse Sie als neuen Versicherten in ihre EDV-Systeme aufgenommen hat, wird die Belieferung mit der neuen Krankenversicherungskarte ausgelöst."
Einen Antrag auf Mitgliedschaft sowie Fragen und Antworten zum Versicherungsschutz nach Kassenschließung und die Telefonnummern der Hotlines für alle CITY BKK-Versicherten, die noch Fragen haben, sind unter www.bkk.de/Versicherte zu finden.