Solche Forderungen weisen Arbeitgeber- und Versichertenvertreter der Selbstverwaltungen der Verbände der Kassenarten auf Bundesebene ausdrücklich als rückwärtsgewandt und kontraproduktiv zurück. Im Interesse der Patienten an guter Versorgung - und zugleich im Interesse wirtschaftlicher Verwendung der Mittel der Beitragszahler - liegt seit langem die Überwindung der Sektorengrenzen im Gesundheitswesen. Mit Zusammenführung von zuvor sechs separaten Gremien und seiner seit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (2007) sektorübergreifenden Arbeitsweise hat der G-BA die notwendigen und erforderlichen Ent-scheidungen evidenzbasiert und sachgerecht getroffen. Rein sektorale Themen waren in den letzten Jahren die Ausnahme und keinesfalls die Regel. Hilfreich unterstützen sollte der Ge-setzgeber die sektorübergreifende Arbeitsweise dadurch, dass für den G-BA und die Betei-ligten zur Stärkung der sektorübergreifenden Qualitätssicherung die Nutzung von Routineda-ten der Versorgung ausdrücklich legitimiert wird.
Im Übrigen betonen die Arbeitgeber- und Versichertenvertreter der Selbstverwaltungen der Verbände der Kassenarten auf Bundesebene, dass die G-BA-Struktur sich insgesamt be-währt habe. Sie sorgt zugleich für angemessene Transparenz aller Entscheidungen. Die Spitzenverbände der Kassenarten sehen den Gesetzgeber weiterhin in der politischen Ver-antwortung für die Definition der Rahmenbedingungen der GKV. Die weitere Ausgestaltung soll unverändert Sache des G-BA bleiben.
Zum Hintergrund: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste gemeinsame Beschlussgremium der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Kranken-kassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der ge-setzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Dar-über hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.