"Die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen haben zu einer Ausgabenbegrenzung im Arzneimittelbereich geführt. Hierdurch konnten die erzielten Rabatte im BKK System auf rund 538 Millionen Euro gesteigert werden und liegen damit 25 Prozent über dem Wert von 2010. Doch eine dauerhafte Lösung sind die erhöhten Rabatte nicht, da sie zeitlich befristet sind. Um die Patienten langfristig finanziell zu entlasten, werden daher dringend weitere Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung benötigt", so Heinz Kaltenbach, Geschäftsführer des BKK Bundesverbandes.
Arzneimittelausgaben pro Versicherten sind konstant
Durch die gestiegenen Rabatte bleiben die Arzneimittelausgaben je Versicherten im BKK System 2011 und 2012 nahezu konstant. In beiden Jahren werden rund 350 Euro je Versicherten für Arzneimittel ausgegeben. Die Anzahl der Einzelverordnungen liegt bei rund 7,9 Verordnungen je Versicherten und die durchschnittlichen Kosten je Einzelverordnung bei rund 45 Euro.
Regionale Unterschiede werden sichtbar
Regional differieren die Ausgaben für Arzneimittel bei BKK Versicherten stark. Während in dem Zuständigkeitsbereich der KV Bayern im Jahr 2011 für jeden BKK Versicherten nur durchschnittlich 287 Euro für Arzneimittel aufgebracht werden mussten, waren es im Bereich der KV Sachsen ca. 475 Euro. Zugleich erhielt jeder Versicherte in der KV Bayern im Schnitt zwei Einzelverordnungen weniger als in der KV Sachsen. Die Kosten je Einzelverordnung liegen mit 42,58 Euro in der KV Bayern deutlich unter 54,44 Euro in der KV Sachsen.