Wie existentiell wichtig - gerade auch älteren Versicherten - ihr Versicherungsschutz ist, zeigte der Ansturm auf Geschäftsstellen gesetzlicher Krankenkassen an den Standorten Berlin und Hamburg, wo der Großteil der ehemaligen CITY BKK-Versicherten lebt und medizinisch versorgt wird.
Mittlerweile haben von den 125.000 ehemaligen CITY BKK-Mitgliedern (Stand Mai 2011) 110.000 eine neue gesetzliche Krankenkasse gewählt.
Die bisher bei der City BKK beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen sind auch in der neu gewählten Krankenkasse mitversichert, so dass die meisten der 30.000 mitversicherten Familienangehörigen ebenfalls einen sicheren Versicherungsschutz ab Juli haben.
Für alle - ob nun bereits mit einer neuen Krankenversicherungskarte ("Chipkarte") der gewählten Krankenkasse versorgt oder (noch) nicht - gilt:
Die ärztliche Behandlung ab 1. Juli ist sichergestellt.
"Wer von den ehemals bei der CITY BKK-Versicherten noch keine neue Krankenkasse gewählt hat, sollte dies sofort tun", so Heinz Kaltenbach, Geschäftsführer beim BKK Bundesverband.
"Wer - aus welchen Gründen auch immer - sein Wahlrecht versäumt, wird in den nächsten Tagen vom Arbeitgeber, durch die Rentenversicherung, über die Arbeitsagenturen oder die Job Center einer gesetzlichen Krankenkasse zugewiesen. So hat der Gesetzgeber geregelt, dass auch im Falle einer Kassenschließung niemand seinen Krankenversicherungsschutz verliert."
Fragen und Antworten zum Versicherungsschutz nach Kassenschließung und Telefonnummern von Hotlines gibt es unter www.bkk.de/Versicherte.
Seit über 200 Jahren versichern und versorgen Betriebskrankenkassen Mitarbeiter von Unternehmen - von der Verkäuferin über den Monteur und kaufmännischen Angestellten bis zur Leitungsebene. Seit der Einführung des Kassenwahlrechts haben sich immer mehr Menschen für die BKK entschieden. Über 13 Millionen Menschen, einschließlich der Familienversicherten, werden heute von 119 Betriebskrankenkassen versorgt.