Die Spitzenverbände der Krankenkassen schlagen für diese Gruppen nunmehr konkrete Festbeträge vor und führen dazu das gesetzlich vorgesehene Stellungnahmeverfahren durch.
Die Anhörung wird im Bundesanzeiger Nr.163 vom 31.08.2007 bekannt gemacht. Die Vorschläge der Spitzenverbände der Krankenkassen stehen ab 31.08.2007 auf der Web-Seite des BKK Bundesverbandes unter www.bkk.de/... abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.
Nach dem Anhörungsverfahren in der Zeit vom 31.08.2007 bis 28.09.2007, bei dem Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretung der Apotheker zu den vorgeschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen können, werden die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung voraussichtlich Ende Oktober 2007, sofern das Bundesministerium für Gesundheit auch gegen die Gruppenbildungen des gemeinsamen Bundesausschusses vom 16.08.2007 keine Einwände erhoben hat, ihre endgültige Entscheidung treffen, damit die Festbeträge zum 01.01.2008 in Kraft treten können. Die Spitzenverbände der Krankenkassen rechnen mit Einsparungen von rund 260 Mio. Euro.