Ohne Gegenfinanzierung führen die neuen Regelungen des GKV-VSG und die Reform der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu einer erheblichen finanziellen Belastung. Nach Berechnungen der kuk kommen auf die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung 300 Millionen Euro jährlich zu, wenn die Vorhaben der Regierung umgesetzt werden. "Das ist so nicht hinnehmbar", untermauert die kuk.
Auch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einer vorläufigen Stellungnahme zum Referentenentwurf zum GKV-VSG darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz zu "Mehrkosten für die GKV führt oder führen könnte". Das BMF geht dabei explizit auf die geplante Neujustierung der vertragszahnärztlichen Vergütung ein. Das Ministerium weist darauf hin, dass die im Referentenentwurf angegebenen Mehrkosten von 120 Millionen Euro nicht ausreichend gegenfinanziert werden. Nach Ansichten der kuk ändern die nun im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses vom BMG vorgenommenen Änderungen am Referentenentwurf an dieser Tatsache nichts. "Die Bundesregierung wird lediglich verpflichtet, die Auswirkungen auf das Versorgungsgeschehen und die GKV bis zum 30. April 2014 zu evaluieren. Wenn etwaige Mehrkosten mit dem Bundeszuschuss zum Sozialausgleich verrechnet werden. Doch die Belastung für die gesetzlich Versicherten bleibt", ist sich die kuk sicher.
Damit der politischen Wohltaten für Zahnärzte nicht genug: Zusätzlich plant die Bundesregierung die Gebührenordnung für Zahnärzte zu reformieren.
Eine detaillierte Kostenaufstellung - sowohl bezüglich der Mehrkosten wegen der Punktwertangleichung als auch der Auswirkungen der Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte - findet sich in den kuk-Positionen zur vertragszahnärztlichen Vergütung.