Kassen, die in diesem Jahr mit den aus dem Vorjahr festgelegten Zuwei-sungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, müssen gleichwohl die auflaufenden Rechnungen für die medizinische Versorgung ihrer Ver-sicherten bezahlen. Hierfür schreibt der Gesetzgeber den Krankenkassen vor, Zusatzbeiträge zu erheben. Keine Krankenkasse erhebt Zusatzbeiträ-ge freiwillig, denn es drohen Mitgliederverluste. Von der Anlage "stiller Reserven" bei der einzelnen Kasse kann keine Rede sein:
"Auch wenn 110 Betriebskrankenkassen keinen Zusatzbeitrag erheben und drei BKK sogar eine Prämie ausschütten können, plädieren wir nicht für eine kurzfristige Beitragssatzsenkung. Dies würde mittelfristig die flä-chendeckende Einführung von Zusatzbeiträgen beschleunigen. Vielmehr sollte der Gesundheitsfonds zur Vermeidung von Zusatzbeiträgen über-proportionale Mehreinnahmen an die Krankenkassen unterjährig abge-ben", so Kaltenbach.
Angesichts der gebremsten Sparbemühungen der Bundesregierung bei Ärzten und Krankenhäusern und den anstehenden Wahlen sei zudem be-reits bald mit weiteren Ausgabensteigerungen bei den Leistungserbringern zu rechnen.