Seit dem 1. Juli 2006 gibt es mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) die Möglichkeit, besonders günstige verschreibungspflichtige Arzneimittel von der gesetzlichen Zuzahlung zu befreien. Gewinner dieser Regelung, die auf eine Initiative des BKK Bun-desverbandes zurück geht, sind Patienten, Ärzte und Krankenkassen. Durch die Zuzahlungsbefreiungen sparen die Patienten bares Geld und haben somit ein Interesse daran, ihren Arzt nach besonders günstigen Arzneimitteln zu fragen, wodurch gleichzeitig die Ärzte ihre Arzneimittel-Richtgrößen entlasten. Durch die verstärkte Nachfrage nach zuzahlungs-freien Medikamenten haben immer mehr Hersteller sukzessive ihre Preise gesenkt. So hat sich seit Inkrafttreten des AVWG die Zahl der zuzah-lungsbefreiten Präparate fast verfünffacht und die Zahl der Hersteller, die Arzneimittel ohne Zuzahlung anbieten, verdoppelt.
Zuzahlungsfreie Medikamente einfach finden
Welche Arzneimittel zuzahlungsfrei zu haben sind, ist schnell und aktuell unter www.bkk.de/... zu finden. Gibt man in der Suchmaske den Arzneimittelnamen ein, sieht man sofort, ob das ein-gegebene Medikament von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist oder nicht. Ein weiterer Service: Falls ein Medikament (noch) nicht von der Zu-zahlung befreit ist, es jedoch zuzahlungsfreie Medikamente mit identischer Wirkstoffzusammensetzung gibt, können diese Produkte mit Detailanga-ben ausgedruckt werden. Damit kann der Patient dann mit seinem Arzt klären, ob aus medizinischer Sicht eine Umstellung auf ein zuzahlungs-freies Arzneimittel möglich ist. Die Suchfunktion ersetzt keinesfalls die ärztliche Beratung. Sie kann jedoch den Versicherten helfen, sich über preiswerte Arzneimittel zu informieren und damit bares Geld zu sparen. Diese vom BKK Bundesverband zur Verfügung gestellte Suchfunktion ist die einzige dieser Art.
Die Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel ist ein flexibles Verzeichnis. Auf Basis der Preismeldungen der pharmazeutischen Hersteller jeweils zum 1. und 15. eines Monats wird die Internet-Suchfunktion vom BKK Bundesverband 14-tägig aktualisiert. Senkt ein Hersteller beispielsweise den Preis, können Arzneimittel, für die zugezahlt werden musste, wieder zuzahlungsfrei werden. Umgekehrt können Preiserhöhungen der Herstel-ler dazu führen, dass für Arzneimittel, die es bereits ohne Zuzahlung gab, wieder die gesetzliche Zuzahlung geleistet werden muss.