Damit sich die Patienten informieren können, ob ein bestimmtes Medikament zuzahlungsfrei zu haben ist, bietet der BKK Bundesverband seit Oktober 2006 eine bislang einzigartige Suchfunktion im Internet an. Rund 80.000 Patienten nutzen monatlich diesen Service. Gerade bei häufig verschriebenen Arzneimitteln wie beispielsweise Cholesterinsenkern, Präparaten gegen Bluthochdruck oder Magenübersäuerung können sie rasch prüfen, welche zuzahlungsbefreiten Mittel es gibt.
Komfortable Suche nach zuzahlungsfreiem Medikament
Gibt man unter www.bkk.de/... in der Suchmaske den Arzneimittelnamen ein, sieht man sofort, ob das eingegebene Medikament von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist oder nicht. Ein weiterer Service: Falls ein Medikament (noch) nicht von der Zuzahlung befreit ist, es jedoch zuzahlungsfreie Medikamente mit identischer Wirkstoffzusammensetzung gibt, können diese Produkte mit Detailangaben ausgedruckt werden. Damit kann der Patient dann mit seinem Arzt klären, ob aus medizinischer Sicht eine Umstellung auf ein zuzahlungsfreies Arzneimittel möglich ist. Die Suchfunktion ersetzt keinesfalls die ärztliche Beratung. Sie kann jedoch den Versicherten helfen, sich über preiswerte Arzneimittel zu informieren und damit bares Geld zu sparen.
Die Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel ist ein flexibles Verzeichnis. Auf Basis der Preismeldungen der pharmazeutischen Hersteller jeweils zum 1. und 15. eines Monats wird die Internet-Suchfunktion vom BKK Bundesverband 14-tägig aktualisiert. Senkt ein Hersteller beispielsweise den Preis, können Arzneimittel, für die zugezahlt werden musste, wieder zuzahlungsfrei werden. Umgekehrt können Preiserhöhungen der Hersteller dazu führen, dass für Arzneimittel, die es bereits ohne Zuzahlung gab, wieder die gesetzliche Zuzahlung geleistet werden muss.