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Versorgungsstrukturgesetz schützt und stärkt Versicherte - verhindert aber keine Kassenschließungen

(lifePR) (Berlin, )
Im Vorfeld der heutigen öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zum Versorgungsstrukturgesetz (VStG), begrüßt der BKK Bundesverband die geplanten Schritte zu einem lückenlosen Schutz für gesetzlich Versicherte im Falle einer Kassenschließung.

"Eines muss den politisch Handelnden jedoch klar sein: Mit diesem Gesetz wird zwar der Ablauf einer Schließung verbessert, die Gefahr, dass es in Zukunft zu weiteren Kassenschließungen kommen kann, wird dieses Gesetz aber nicht verhindern", so Heinz Kaltenbach, Geschäftsführer des BKK Bundesverbandes.

Bislang verharrt das Versorgungsstrukturgesetz in dem problematischen Konstrukt aus Gesundheitsfonds, Morbi-RSA und Zusatzbeiträgen. Tatsächliche neue Wettbewerbsmöglichkeiten werden aber mit dem Versorgungsstrukturgesetz nicht geschaffen. Grundvoraussetzung für diesen Wettbewerb wäre, den Krankenkassen wieder mehr Beitragsautonomie zu ermöglichen. Denn nach wie vor verläuft der Preiswettbewerb über Zusatzbeiträge für die GKV insgesamt ruinös, wie zuletzt die Entwicklungen der CITY BKK und nun die BKK für Heilberufe zeigen. Die Gesunden und Leistungsfähigen verlassen die Kassen. Wer bleibt sind die kranken und teuren Versicherten. Schaffen die Krankenkassen es nicht diesen Teufelskreis durch eine Fusion zu durchbrechen, stehen sie kurz oder lang vor der Schließung.

"Wenn der Zusatzbeitrag für die Kassen tatsächlich ein Mittel der künftigen Finanzierung werden soll, müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändert werden. Ist der Politik daran gelegen Kassenschließungen in naher Zukunft weitgehend zu verhindern, muss sie jetzt handeln.

Das Instrument Zusatzbeitrag braucht Akzeptanz und eine Atmosphäre der Normalität", so Heinz Kaltenbach.

Eine denkbare Lösung wäre, alternativ zum Zusatzbeitrag, den Versichertensonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent in die Autonomie der Krankenkassen zu stellen.

Positiv hervorzuheben ist, dass die Regierungskoalition auf Lösungen setzt, die die Wahlfreiheit der einzelnen Versicherten stärkt. Laut eines Änderungsvorschlages sollen sich künftig Mitglieder bereits zum Zeitpunkt der Schließung eine neue Kasse gesucht haben. Die dafür vorgesehene Einführung eines Mindestzeitraums zwischen Ankündigung und Wirksamwerden der Kassenschließung wird von den Betriebskrankenkassen begrüßt.

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Seit über 200 Jahren versichern und versorgen Betriebskrankenkassen Mitarbeiter von Unternehmen - von der Verkäuferin über den Monteur und kaufmännischen Angestellten bis zur Leitungsebene. Seit der Einführung des Kassenwahlrechts haben sich immer mehr Menschen für die BKK entschieden. 13 Millionen Menschen, einschließlich der Familienversicherten, werden heute von 119 Betriebskrankenkassen versorgt.

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