Möglich wurde dieses neue „Netzwerk Pflegeberatung“ durch eine Vereinbarung zwischen dem vzbv und dem BKK Bundesverband. Grundlage hierfür ist eine Regelung des 11. Sozialgesetzbuches, die es den Pflegekassen erlaubt, eine unabhängige Pflegeberatung zu unterstützen. Das Pilotprojekt läuft zu-nächst bis Mitte 2009.
Informierte Patienten erzwingen Qualitätsdiskussion
Mit dem neuen Beratungsangebot durch die Telefon-Hotline wird das Thema Pflegequalität nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) wieder stärker in die öffentliche Diskussion gerückt. „Es sind gut infor-mierte Verbraucher, die im Pflegemarkt für den nötigen Druck in Richtung mehr Qualität sorgen“, stellt vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller fest. „Gewinner dieser Kooperation sind die Pflege- und Hilfebedürftigen sowie ihre Angehörigen. Sie erhalten endlich Antworten auf ihre Fragen. Denn erst durch eine individuelle und vorausschauende Beratung kann jeder – ob bereits betroffen oder noch nicht – die für seine konkrete Lebenssituation beste Lösung finden“, so K.-Dieter Voß, Vorstand beim BKK Bundesverband.
Zwei Millionen Pflegebedürftige und viele Fragen
Rund zwei Millionen Menschen in Deutschland sind heute auf pflegerische Betreuung oder Unterstützung angewiesen, weil sie ihren Alltag nicht mehr alleine meistern können. Von Betroffenen und Angehörigen werden Entscheidungen erwartet, die in einem wachsenden Markt von Pflegeangeboten nur schwer zu treffen sind. Was ist im konkreten Einzelfall die geeignete und finanzierbare Hilfe? Worauf ist beim Abschluss eines ambulanten Pflegever-trages zu achten? Kann der Pflegebedürftige in seiner Wohnung bleiben? Müssen seine Kinder für die Pflege aufkommen? Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung?
Mit solchen Fragen standen Pflegebedürftige und Angehörige bislang oft alleine da. Mit dem Netzwerk Pflegeberatung soll sich das künftig ändern. „Unsere Erfahrungen aus der Pflegeberatung zeigen, dass es bundesweit noch großen Verbesserungsbedarf bei der Beratung Pflegebedürftiger und deren Angehöriger gibt“, so Sabine Strüder, Referentin für Gesundheitsdienstleistungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die neue Pflegehotline sei ein erster Schritt, diese Defizite abzubauen.
Unabhängige Telefonberatung - Experten antworten
Um Ratsuchenden möglichst individuell zu helfen, hat sich das Netzwerk Pflegeberatung auf drei thematische Schwerpunkte konzentriert: Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung, Heim- und Pflegeverträge sowie altersgerechte Wohnformen. Unter drei verschiedenen Telefonnummern sind Experten der Verbraucherzentralen zu den drei Themen jeweils an drei Tagen der Woche zu bestimmten Uhrzeiten zu erreichen. Darüber hinaus sind Informationen zum Unterhaltsrecht und zur Sozialhilfe im Zusammenhang mit Pflegethemen unter allen drei Rufnummern erhältlich.
Der BKK Bundesverband unterstützt das Projekt finanziell, datentechnisch und organisatorisch. Zugleich wertet er die Beratung durch eine Versichertenbefragung aus. Inhaltlich sind die Berater der Verbraucherzentralen neutral und unabhängig.
Das Pflegeberatungs-Telefon ist bundesweit zu folgenden Themen erreichbar:
- Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung:
Tel. 01803770 500-1
- Heim- und Pflegeverträge:
Tel. 01803770 500-2
- betreutes Wohnen und ambulant betreute Wohngruppen:
Tel. 01803770 500-3
- Informationen zum Unterhaltsrecht und zur Sozialhilfe im Zusammen-hang mit Pflegethemen sind unter allen drei Rufnummern erhältlich.
Die Verbraucherzentralen streben an, die Beratung mittelfristig auf alle Fragen rund um die Pflege ausweiten zu können.
Das Pflegetelefon ist montags und mittwochs von 10 bis 13 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr erreichbar. Die Beratung selbst ist kostenfrei. Der Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet 9 Cent pro Minute.