Mittel- und langfristig kann nur dann eine flächendeckende und den Bedarfen in den Regionen entsprechende Krankenhausversorgung greifen, wenn Qualitätsparameter bereits bei der Krankenhausplanung berücksichtigt werden und die Politik den ambulanten Bereich einbezieht.
"Die Bereitschaft der Politik, sich den drängenden Fragen der Umstrukturierung von nicht bedarfsnotwenigen Krankenhäusern zu stellen, um die immer wieder beklagte fehlende flächendeckende sektorenübergreifende Behandlung gerade chronisch Kranker effizienter zu gestalten, sehen wir als einen mutigen Schritt," meint Franz Knieps.
Ebenso positiv bewerten die BKK die Förderung von- auch sektorenübergreifenden - Innovationen bei der medizinischen Versorgung, insbesondere im Bereich der Selektivverträge. Knieps: "Die Evaluation der Ergebnisse solcher Vertragsformen und die Förderung der Versorgungsforschung geben Impulse in die Regelversorgung. Die BKK werden auch künftig solche innovativen Versorgungsformen mit viel Engagement und Kreativität in regional umzusetzenden Modellen erproben."
Die BKK hoffen, dass sich die Parteivorsitzenden jetzt über die noch offenen Fragen einigen können.
Eine Hinwendung zum prozentual zu erhebenden (Zusatz)Beitrag entspricht der Systematik und Logik der gesamten sozialen Sicherungssysteme stabilisiert die Finanzverfassung der GKV.
"Zu der vorgesehenen umfassenden Überarbeitung des Risikostrukturausgleichs zwischen den gesetzlichen Krankenkassen (Morbi-RSA) gehören aus unserer Sicht auch die Ergänzung des aktuellen Morbi-RSA um einen Risikopool und die Prüfung der Einführung von Regionalfaktoren. Denn der Überversorgung in den großstädtischen Ballungsräumen stehen Regionen mit immer dünner werdenden Versorgungsstrukturen gegenüber. Dies sollte nicht nur bei der Planung von Krankhäusern und ambulanten Versorgungsformen, sondern auch bei den Finanzströmen des Risikoausgleichs widerspiegeln" so Knieps.