Nicht zuletzt aufgrund dieser besorgniserregenden Zahlen war der TAUNUS BKK die betriebliche Suchtberatung immer schon ein wichtiges Anliegen. Die Suchtberater der TAUNUS BKK sind deshalb in den letzten Jahren für viele Unternehmen wichtige Ansprechpartner geworden, wenn es darum geht, zusammen mit dem auffällig gewordenen Mitarbeiter eine Behandlung der Abhängigkeitserkrankung einzuleiten - eine Unterstützung, welche sowohl dem Mitarbeiter als auch dem Unternehmen zugute kommt.
Als konsequente Erweiterung dieses Angebotes wurde vor 10 Jahren die "Ausbildung zum betrieblichen Suchtbeauftragten" von der TAUNUS BKK ins Leben gerufen. Die Unternehmen haben dadurch die Möglichkeit Ihre eigenen Mitarbeiter zu Fachkräften auf dem Gebiet der betrieblichen Suchtprävention ausbilden zu lassen. Die stetig steigenden Anmeldezahlen zur Ausbildung zum betrieblichen Suchtbeauftragten bestätigen den Bedarf und die Notwendigkeit dieser, unter den Krankenkassen in Deutschland, einzigartig angebotenen Ausbildung.
Am 29. April 2009 schlossen die 10 Teilnehmer des mittlerweile 5. Ausbildungsgangs mit einem Kolloquium vor rund 30 geladenen Gästen aus ihren jeweiligen Betrieben die Ausbildung ab. Die präsentierten Abschlussarbeiten setzten sich mit den Möglichkeiten des betrieblichen Suchtbeauftragten auseinander, die Vorteile einer Betriebsvereinbarung zum Umgang mit suchtmittelauffälligen Mitarbeitern wurden vorgestellt und die Möglichkeiten des Suchthilfesystems in Deutschland veranschaulicht. Abgerundet wurden die Präsentationen durch einen Infomarkt, ein Theaterstück und einem Workshop zum Thema "Betriebliche Suchtprävention.
Während der Ausbildung haben die Ausbildungsteilnehmer detailliert das Krankheitsbild kennen gelernt, die arbeits- und sozialrechtlichen Aspekte vertieft, immer wieder in Rollenspielen die Grundlagen der Gesprächsführung erarbeitet und nicht zuletzt das Suchthilfesystem in Deutschland in all seinen Facetten kennen gelernt - hierbei hatten die Teilnehmer die Möglichkeit vor Ort in den unterschiedlichen Einrichtungen, sowohl mit den Ärzten und Therapeuten, als auch mit den Patienten ins Gespräch zu kommen.
In der nun folgenden praktischen Umsetzung in Ihrem Unternehmen sind die Suchtbeauftragten in erster Linie innerbetriebliche Vertrauenspersonen, welche suchtmittelauffällige Beschäftigte sachkundig und individuell beraten, insbesondere aber nachhaltig unterstützen. Sie fungieren zudem als wichtiges Bindeglied zwischen dem Betroffenen, ihrem Betrieb und der professionellen Suchthilfe. Beratende Funktionen gegenüber Personalverantwortlichen oder Personal- bzw. Betriebsräten können ebenso zu ihren Aufgaben gehören, wie die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen mit präventivem Charakter.
Weitere Informationen über die Ausbildung zum betrieblichen Suchtbeauftragen erhalten Interessierte im Internet unter www.taunus-bkk.de oder telefonisch unter: 01802.10 16 04 68*
* 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, ggf. andere Preise aus dem Mobilfunk.