Dort werden Fragen wie z.B. "Wie können mit einer Patientenverfügung selbst Behandlungsregeln festgelegt werden?", "welche Grenzen hat die Vollmachtregelung des Gesetzgebers und was ist zu beachten?" beantwortet werden. Auf dem Podium diskutieren Dr. phil Arnd T. May, Medizinethiker, Michael Kauch, Mitglied des Deutschen Bundestages (FDP), Dr. Erika Ober, Gynäkologin und Gudrun Schaich-Walch, Staatssekretärin a.D..
Beiträge aus dem Publikum sind erwünscht.
Die BKK Gesundheit hat sich diesem Thema angenommen, da die Bevölkerung zu wenig informiert und auch die Rechtslage in einem solchen Notfall oftmals unklar ist. Viele behandelnde Ärzte unterstellen, dass der Patient wünscht, dass alles getan wird, damit er weiterlebt. Das kann für den Betroffenen bedeuten, dass er unter Qualen am Leben erhalten wird, obwohl er lieber sterben würde. Doch ob das der tatsächliche Wille des Patienten ist, kann niemand sagen. Was viele nicht wissen: Die Angehörigen haben kein Mitspracherecht - es sei denn, sie sind vom Patienten vorher bevollmächtigt worden. Mit einer Patientenverfügung lässt sich allerdings vieles regeln. Denn jede ärztliche Therapie erfordert das Einverständnis des Patienten. Eine Behandlung gegen den Willen des Patienten ist eine Körperverletzung, die strafrechtlich verfolgt werden kann.
Neben der Veranstaltung in Frankfurt bietet die BKK Gesundheit unter www.bkkgesundheit.de umfangreiche Informationen und eine telefonische Beratungshotline an. Unter 01802-10 16 20 00* können Interessierte mehr zum Thema Notfallvorsorge erfahren.