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BKW Energie AG

Bundesgericht bestätigt BKW

Betriebsbewilligung Kernkraftwerk Mühleberg

(lifePR) (Bern 25, )
Die BKW FMB Energie AG (BKW) nimmt das Urteil des Bundesgerichts betreffend Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Mühleberg (KKM) mit Befriedigung zur Kenntnis. Damit bestätigt das Bundesgericht die Argumentation, wonach für ein Gesuch um Aufhebung der Befristung kein vollständiges Betriebsbewilligungsverfahren nach neuem Kernenergiegesetz durchzuführen ist. Es schafft so die Voraussetzungen, dass die Gleichbehandlung des KKM mit allen anderen schweizerischen Kernkraftwerken rasch wieder hergestellt wird. Der Entscheid des Bundesgerichts ist angesichts der Rolle des KKM für die Versorgung der Nordwestschweiz von grosser Bedeutung.

Die BKW hatte mit der Begründung, dass die Befristung der Betriebsbewilligung ausschliesslich politisch motiviert war, Anfang 2005 beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ein Gesuch um Aufhebung der Befristung gestellt. In einem rein verfahrensrechtlich begründeten Entscheid lehnte das UVEK das Begehren der BKW am 13. Juni 2006 ab. Gegen diese Verfügung reichte die BKW darauf hin am 13. Juli 2006 bei der damaligen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, heute Bundesverwaltungsgericht, eine Beschwerde ein. Die BKW vertrat die Meinung, dass entgegen der Forderung des UVEK für das Gesuch um Aufhebung der Befristung kein vollständiges Betriebsbewilligungsverfahren durchzuführen sei. Das Bundesverwaltungsgericht stützte in seinem Entscheid vom 8. März 2007 die Argumentation der BKW. Das UVEK vertrat dagegen eine andere Auffassung und reichte am 27. April 2007 eine Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Das Bundesgericht weist die Beschwerde des UVEK zurück. Das UVEK ist aufgefordert, das Gesuch der BKW ohne Durchführung eines aufwändigen Verfahrens nach Kernenergiegesetz materiell zu beurteilen.
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