Die BHP reagiert damit auf die Neusegmentierung des Freiverkehrs/Open Markets an der Frankfurter Wertpapierbörse, welche zur Delistung einer Vielzahl von Gesellschaften bereits geführt hat und noch führen wird. Im Entry Standard können nur Unternehmen zugelassen werden, die erfolgreich die entsprechenden Anforderungskriterien erfüllen. Das BHP-Management sieht die Gesellschaft sehr gut aufgestellt und gerüstet um die gehobenen Kriterien zu erfüllen und nimmt den dafür notwendigen finanziellen und arbeitstechnischem Mehraufwand auf sich, da durch den Segmentwechsel positive Effekte erwartet werden. Die deutlich gestiegenen Ansprüche für eine Börsennotierung werden nach Ansicht der BHP dazu führen, dass sich die Qualität der gelisteten Unternehmen nachweislich verbessern wird. Die BHP möchte dies für sich selbst mit diesem Schritt öffentlich dokumentieren und als gutes Beispiel vorangehen.
In Vorbereitung ist zudem ein Wertpapierverkaufsprospekt, welcher nach Billigung durch die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin ebenfalls veröffentlicht wird.
Disclaimer/Vorausschauende Aussagen:
Diese Mitteilung dient lediglich allgemeinen Zwecken und stellt keineswegs eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Aktien der Black Hawk Petroleum, Inc. oder von Projektanteilen der Black Hawk Petroleum, Inc. dar.
Eine Reihe von Aussagen in dieser Mitteilung sind so genannte vorausschauende Aussagen gemäß den Safe-Harbor-Bestimmungen des Private Securities Litigation Act von 1995. Diese Aussagen basieren auf gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen sowie derzeit verfügbaren Informationen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Die Aussagen sind nicht auf historischem Hintergrund basiert und repräsentieren zukunftsorientierte Stellungnahmen und Annahmen, die Risiken und Unsicherheiten unterliegen, welche in wesentlich unterschiedlichen Ergebnissen von denjenigen resultieren könnten, die in diesen zukunftsorientierten Stellungnahmen und Annahmen aufgeführt sind; einschließlich, aber nicht ausschließlich, bestimmter Verzögerungen außerhalb der Kontrolle des Unternehmens mit Bezug auf den Beginn und die Dauer von Explorations- und Produktionsarbeiten, Unsicherheiten hinsichtlich zukünftiger und/oder unerwarteter Kosten, Rohstoffpreisschwankungen, Unsicherheit dass benötigtes Kapital rechtzeitig oder überhaupt beschafft werden kann, Änderungen der nationalen und lokalen Gesetze, Anfechtungen der Besitzrechte für die Liegenschaften, die Umwelt betreffende Gefahren, Betriebsunfälle, ungewöhnliche oder unerwartete geologische Formationen, Überflutungen und andere Naturkatastrophen, das Risiko unzureichender Versicherung oder der Unfähigkeit zum Abschluss einer Versicherung und andere Risiken sowie auch gänzlich unbekannte Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklungen oder die Leistungen der Gesellschaft wesentlich von denjenigen abweichen können, die in diesen Aussagen oder Annahmen ausdrücklich oder implizit angenommen wurden.
Sämtliche erwähnten und nicht vorhersehbaren Risiken können auf die Geschäftsentwicklung und damit auf die Rendite der Gesellschaft einen wie auch immer gearteten Einfluss haben.