Das Berufsbildungsgesetz steht einerseits in der jahrhundertelangen Tradition der deutschen Berufsbildung mit Wurzeln im mittelalterlichen Zunftwesen. Andererseits hat es das Berufsausbildungssystem von Grund auf neu gestaltet und weiter entwickelt. Das Gesetz enthält Bestimmungen über Begründung, Beendigung und den prägenden Inhalt des Berufsausbildungsverhältnisses wie etwa die Frage einer angemessenen Vergütung. Hinzu treten Vorschriften über die Anerkennung von Ausbildungsberufen, die Ausbildungsordnung, das Prüfungswesen sowie die qualitative Überwachung, Beratung und Regelung der Berufsausbildung. Damit wurden auch den jungen Menschen, die nicht von vornherein eine akademische Ausbildung anstreben, in einer modernen Industriegesellschaft möglichst viel versprechende und sozial abgesicherte Chancen eröffnet. Den Ausbildungsstätten hat das Gesetz Leitlinien für eine einheitliche, systematische und im Interesse der Mobilität breit angelegte innerbetriebliche berufliche Bildung an die Hand gegeben.
Heute werden differenzierte und überregional anerkannte Berufsausbildungsangebote bereit gestellt, die allen Jugendlichen eine solide und praxisnahe Berufsausbildung ermöglichen, die auf dem Arbeitsmarkt breit verwertbar ist und ein hohes Maß an beruflicher Flexibilität und Mobilität vermittelt.
Zugleich regelt das Berufsbildungsgesetz erstmals das Verfahren, in dem berufsbildungspolitische Weichenstellungen und Innovationen unter den Akteuren in Bund und Ländern und bei den Sozialpartnern erörtert und auf den Weg gebracht werden können. 1969 wurde dafür eine effiziente Drehscheibe erfunden, das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Das BIBB gilt heute konsequent als "Parlament der Berufsbildung". Ein zentraler Aufgabenbereich des Instituts ist die Vorbereitung und Aktualisierung der differenzierten staatlichen Ausbildungsordnungen, die jeder dualen Ausbildung zugrunde liegen. Diese Ausbildungsordnungen, ein Kernstück des Gesetzes aus dem Jahre 1969, werden im engen Dialog mit der Praxis kontinuierlich fortentwickelt.
Die mit dem Berufsbildungsgesetz geschaffenen einheitlichen Strukturen der Berufsausbildung und die damit ermöglichte laufende Anpassung des Berufsbildungssystems in Deutschland an den technologischen und strukturellen Wandel gewährleisten einen im Vergleich zu anderen Staaten vorbildlich funktionierenden Übergang von der Ausbildung in dauerhafte und verlässliche Beschäftigung.
Seit Mai 2005 ist das Berufsbildungsgesetz in einer novellierten Fassung in Kraft. Die Neufassung schafft u.a. eine flexiblere Zulassung von jungen Menschen aus vollzeitschulischer Ausbildung zur Kammerprüfung, zusätzliche Potenziale, Teile der Ausbildung im Ausland zu verbringen und führt neue Möglichkeiten ein, eine Ausbildung in mehreren aufeinander aufbauenden Stufen zu komplettieren. Auch ist das Prüfungsrecht praxisgerecht weiter flexibilisiert. Eine aktuelle Umfrage zum Reformstand in der beruflichen Bildung zeigt: Die 2005 im Austausch zwischen allen Akteuren getroffenen Weichenstellungen haben sich in der Praxis bewährt. Die gesetzliche Regelung der Berufsbildung ist aus heutiger Sicht eine dynamische Erfolgsgeschichte.