Durch die Neuregelung von über 60 Gesetzen und Verordnungen, die zum 01. März 2012 in Kraft treten soll, stehen Anerkennungssuchenden, Arbeitgebern und Betrieben nachvollziehbare und bundesweit möglichst einheitliche Bewertungen zu beruflichen Auslandsqualifikationen zur Verfügung. Durch das neue Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz wird für die 350 Ausbildungsberufe im dualen Ausbildungssystem erstmals ein Rechtsanspruch auf eine Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Berufsabschlüsse mit den deutschen Abschlüssen geschaffen. Fällt diese positiv aus, werden ausländische Abschlüsse genauso behandelt wie zum Beispiel eine deutsche IHK- oder Gesellenprüfungen. Außerdem wird in vielen Berufen, etwa bei Ärzten, die Kopplung des Berufszugangs an die deutsche Staatsangehörigkeit abgeschafft - eine Regelung, die noch aus dem Jahr 1935 stammte. Neu ist auch, dass Berufserfahrung stärker bei der Bewertung der Gleichwertigkeit berücksichtigt wird. Darüber hinaus wird eine zentrale Hotline beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingeführt. Dort erhält jeder eine telefonische Erstberatung. Die Hotline wird aktiviert, wenn das Gesetz in Kraft tritt.
"Ich bin froh, dass die Länder dem Gesetz zugestimmt haben. Denn nun haben die Menschen mit ausländischen Berufsabschlüssen endlich die Möglichkeit, ihre mitgebrachten Qualifikationen besser nutzen zu können, sagte Schavan. Dies sei auch ein wichtiger Schritt zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland. "Das Gesetz ist die beste Werbung an die Adresse der Fachkräfte, die nach Deutschland kommen wollen. An die Länder appellierte die Ministerin: "Es ist wichtig, dass die Länder nun unverzüglich die Berufsgesetze, die in ihre Zuständigkeit fallen, entsprechend dem Bundesgesetz neu regeln. Dies betrifft zum Beispiel Ingenieure, Erzieher oder Lehrer.
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