Das Maßnahmenpaket besteht aus drei Bausteinen, die eine Basis für einen erfolgreichen Zugang zu einem Studium bilden:
- Kompetenzen und Potenziale erkennen
- Studierfähigkeit sicherstellen: Fachliche und sprachliche Vorbereitung auf ein Studium
- Integration an den Hochschulen unterstützen
„Bildung ist der Schlüssel für die Integration der Flüchtlinge, insbesondere für jene, die dauerhaft eine Perspektive in Deutschland haben. Die Hochschulen sind dabei von großer Bedeutung. Auch deshalb, weil sie jahrelange Erfahrungen mit ausländischen Studierenden gesammelt haben. Wir haben bereits passende Instrumente, um mit sprachlichen 2
Herausforderungen oder unterschiedlichen Qualifikationen umzugehen und ausländische Studierende gut zu beraten. Auf diese Infrastruktur können wir jetzt bei der Integration von Flüchtlingen an den Hochschulen aufbauen. Hier unterstützt der Bund die Hochschulen gezielt. Wer studieren will und kann, dem wollen wir ein Studium ermöglichen - auch zum Nutzen Deutschlands", sagte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka bei der Vorstellung des Maßnahmenpakets am Freitag an der Technischen Universität Berlin, die wie viele andere Hochschulen in Deutschland Flüchtlingen besondere Studienmöglichkeiten anbietet.
Entwickelt wurde das Maßnahmenpaket gemeinsam mit der weltweit größten akademischen Austauschorganisation, dem DAAD, der es zusammen mit den Hochschulen auch umsetzen wird. „Die deutschen Hochschulen sind Zentren der Internationalität und stehen für eine gelebte Willkommenskultur. Sie übernehmen damit eine wichtige Vorbildfunktion bei der Integration von Flüchtlingen. Wenn wir jungen, talentierten Menschen in Deutschland eine Perspektive durch ein erfolgreiches Studium geben wollen, müssen wir die Hochschulen unterstützen und die Herausforderungen auch als Chance begreifen können. Eine Chance für die Internationalität unser Hochschulen und eine Chance für unsere Gesellschaft", sagte DAAD-Präsidentin Margret Wintermantel.
Die Maßnahmen im Einzelnen:
Baustein 1: Kompetenzen und Qualifikationen erkennen
Flüchtlinge, die für ein Studium qualifiziert sein könnten, bringen sehr unterschiedliche Sprachkenntnisse und Kompetenzen mit. Genau zu ermitteln, welche das sind, ob sie zu einem Studium befähigen und wo Unterstützung nötig ist, erleichtert die Integration in reguläre Studienprogramme und trägt zum Studienerfolg bei. Dies geschieht durch eine zielgerichtete Erstberatung und den Einsatz diagnostischer Testverfahren.
- Hochschulzulassungsverfahren beschleunigen: Flüchtlinge müssen frühzeitig und umfassend beraten werden, damit, sofern erfolgversprechend, möglichst rasch die Zulassungsverfahren für deutsche Hochschulen durchlaufen werden können. Daher werden die Kapazitäten der Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen (Uni-Assist e.V.) ausgebaut und festgelegt, in welchen Fällen der Bund für Flüchtlinge die Gebühren übernehmen kann.
- Studierfähigkeit von geflüchteten Studienanfängern ermitteln: Mit dem vom BMBF geförderten Test für ausländische Studierende (TestAS) kann die grundsätzliche Studierfähigkeit von Studieninteressenten aus dem Ausland festgestellt werden. Der Test wird nun in weitere Sprachen (zum Beispiel Arabisch, Dari) übersetzt, die anfallenden Testgebühren erstattet, zusätzliche Test-items entwickelt und eine flexible Testabnahme an zentralen deutschen Hochschulstandorten unterstützt.
- Fachliche Sprachkompetenz einstufen: Ein Großteil der Flüchtlinge wird vor der Aufnahme eines Studiums einen Sprachkurs machen müssen. Zur Feststellung des Leistungsstandes und zur Einstufung in einen vorbereitenden Sprachkurs können die seit Jahren bewährten Sprachtests OnDaF (Deutsch) und onSET (Englisch) eingesetzt werden. Der Bund übernimmt die Gebühren.
Baustein 2: Studierfähigkeit sicherstellen: Fachliche und sprachliche Vorbereitung
- Mehr Plätze an Studienkollegs: Studienkollegs und vergleichbare Einrichtungen an deutschen Hochschulen bereiten junge Erwachsene aus dem Ausland ohne direkte Hochschulzugangsberechtigung auf ein Studium an einer deutschen Hochschule vor. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlernen Fachsprachen, fachspezifische Grundkenntnisse, entwickeln individuelle Lernstrategien und Sozialkompetenzen. Der Bund wird in den kommenden vier Jahren rund 2400 zusätzliche Plätze jährlich an Studienkollegs und vergleichbaren Einrichtungen der Hochschulen finanzieren, also rund 10.000 zusätzliche Plätze insgesamt.
Baustein 3: Integration an den Hochschulen unterstützen
- Studierendeninitiativen unterstützen: Viele Studierende engagieren sich bereits für eine bessere Integration von Flüchtlingen an deutschen Hochschulen. Sie tragen mit diesem Engagement zu einem erfolgreichen Studium und zur sozialen Integration bei. Dafür stehen beispielhaft die „Refugee Law Clinics" an mehreren Hochschulorten oder Projekte zur Sprachvermittlung durch Lehramtsstudierende bzw. Studenten der deutschen Sprache. Solche Projekte wird der Bund fördern und damit auch den Einsatz der Studierenden würdigen. So können zum Beispiel engagierte Studierende an Welcome Centern der Hochschulen im Rahmen von Mitarbeiterverträgen unterstützt oder Sachkosten übernommen werden.
- Neues Informationsangebot: Die neue Webseite „Informationen für Flüchtlinge – Studieren und Leben in Deutschland" unter www.study-in.de/... richtet sich an Flüchtlinge, die in Deutschland angekommen sind und hier ein Studium beginnen oder fortsetzen möchten. Die Webseite ist unter anderem auf Arabisch, Dari, Paschtu und Urdu übersetzt und gibt den Nutzern einen Überblick über die wesentlichen Themen, die für ein Studium in Deutschland relevant sind – etwa mit einem Schritt-für-Schritt-Leitfaden von Fragen der Hochschulzugangsberechtigung über Finanzierungsmöglichkeiten bis hin zu Sprachkursen. Auch die Kapazitäten im Informationszentrum des DAAD werden ausgebaut.
- BAföG für Flüchtlinge: Geduldete und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel müssen künftig nicht mehr eine Vierjahresfrist abwarten, ehe sie BAföG-berechtigt sind, sondern können bereits nach 15 Monaten die Unterstützung beantragen. Ursprünglich war die Reduzierung der Frist im Zuge der BAföG-Reform zum 1. August 2016 geplant, sie soll jetzt aber schon zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Anerkannte Flüchtlinge, die studieren, haben bereits jetzt schon die Möglichkeit, umgehend BAföG zu beantragen. Die Unterstützung für BAföG-Berechtigte ist eine gesetzliche Leistung, die Finanzierung hierfür ist deshalb nicht in den oben genannten Mitteln für das neue Maßnahmenpaket enthalten.
Bereits im September hat das BMBF ein erstes Maßnahmenpaket für Flüchtlinge vorgestellt, mit dem unter anderem der Erwerb der deutschen Sprache und der Zugang zu beruflicher Bildung adressiert werden. Mit den neuen Maßnahmen für den leichteren Zugang zu einem Studium ergänzt der Bund seine Anstrengungen zur Integration der Flüchtlinge durch Bildung insgesamt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/...
https://www.study-in.de/...
http://www.tu-berlin.de/...