"Bund und Land haben in den letzten Monaten einen neuen Rahmen geschaffen, in dem die Einrichtung nun ihre Stärken in einem gemeinsamen Konzept zur Entfaltung bringen wird", erläuterte Schavan. Das KIT wird seine wissenschaftlichen Schwerpunkte gemeinsam planen, Hochschullehrer gemeinsam berufen und eine innovationsfördernde Verwaltung aufbauen können. "Eine große Chance liegt darin, im internationalen Wettbewerb um den wissenschaftlichen Nachwuchs konkurrenzfähig zu sein", sagte Frankenberg. Viele junge Wissenschaftler suchen ihren Karriereweg in ausländischen Forschungsstätten, die ein herausragendes Leistungsumfeld bieten und in denen sie frei ihren Forschungen nachgehen können. Das KIT bietet mit seiner thematischen Ausrichtung, seiner Multidisziplinarität und seiner Größe international einzigartige Bedingungen.
Das KIT ist Vorreiter in Sachen Wissenschaftsfreiheit. Bund und Land beschreiten mit der neuartigen rechtlichen Konstruktion konsequent den Kurs der Eigenverantwortung, die auch nach der Errichtung von KIT weiter voran getrieben werden soll. Nach der Verwaltungsvereinbarung ist ein weiterer Reformschritt vorgesehen, in dem das KIT selbst Arbeitgeber und Dienstherr der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Träger der Vermögen von Universität und Großforschungsbereich werden soll.
Mit dem KIT wird eine bisher in Deutschland völlig neue Form der Zusammenarbeit universitärer und außeruniversitärer Forschung geschaffen, mit der es an die Spitze der Weltliga der Forschungseinrichtungen gelangen soll. KIT wird in einer Rechtsperson zwei Missionen erfüllen, d.h. es wird zugleich Landesuniversität und außeruniversitäre Großforschungseinrichtung in der Helmholtz-Gemeinschaft sein. Erstmalig wird eine Hochschule und eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung in einer Institution fusioniert. Sie ist mit rund 8.000 Beschäftigten und einem Jahresetat von ca. 700 Mio. Euro die größte deutsche Forschungseinrichtung und soll das führende europäische Zentrum der Energieforschung werden.