Grundlage der Parlamentsentscheidung in Ankara ist ein zwischenstaatliches Abkommen, das von beiden Staaten ratifiziert wurde. Deutschland wird substantielle Beiträge zum akademischen Betrieb, zur Lehre und zur Vermittlung der deutschen Sprache leisten. Diese Kooperationsleistung wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert und von einem Konsortium auf deutscher Seite getragen, dem 27 Mitglieder angehören (26 Hochschulen und der Deutsche Akademische Austauschdienst). Für die Errichtung der geplanten Fakultäten der DTU hat je eine federführende deutsche Hochschule die Koordinierung auf deutscher Seite übernommen.
Grünes Licht für Deutsch-Türkische Universität in Istanbul
Türkisches Parlament verabschiedet Gründungsgesetz / Schavan: "Stärkung der deutsch-türkischen Wissenschaftsbeziehungen"
Grundlage der Parlamentsentscheidung in Ankara ist ein zwischenstaatliches Abkommen, das von beiden Staaten ratifiziert wurde. Deutschland wird substantielle Beiträge zum akademischen Betrieb, zur Lehre und zur Vermittlung der deutschen Sprache leisten. Diese Kooperationsleistung wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert und von einem Konsortium auf deutscher Seite getragen, dem 27 Mitglieder angehören (26 Hochschulen und der Deutsche Akademische Austauschdienst). Für die Errichtung der geplanten Fakultäten der DTU hat je eine federführende deutsche Hochschule die Koordinierung auf deutscher Seite übernommen.