"Mit dem Gesetz stellen wir die entscheidenden Weichen, damit die Forschungseinrichtungen auch künftig im globalen Wettbewerb erfolgreich bestehen können, sagte Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung. "Wer Spitzenforscher für sich gewinnen und zukunftsweisende Forschungsprojekte umsetzen will, muss in der Lage sein, flexibel und schnell zu agieren, so Schavan. "Das Gesetz ist ein international sichtbares Zeichen für die Attraktivität des Wissenschaftsstandortes Deutschland.
Die Wissenschaftseinrichtungen können nach dem Gesetzentwurf ihre Mittel flexibler und damit wirksamer, effizienter und zielorientierter als bisher einsetzen. Da innovative Forschung nur selten einem festen Schema folgt, sind autonome Handlungsspielräume wesentlich für den Erfolg. Die Einrichtungen sollen daher Globalhaushalte für den Einsatz ihrer Personal-, Sach- und Investitionsmittel führen können. Verbesserte Handlungsmöglichkeiten sieht das Gesetz auch für Personalentscheidungen vor: so dürfen die Einrichtungen verstärkt Drittmittel aus nicht-öffentlichen Quellen einsetzen, um hochqualifizierte Forscherinnen und Forscher zu gewinnen oder zu halten. Bei Unternehmensbeteiligungen profitieren die Wissenschaftseinrichtungen nach dem Gesetzentwurf von einem vereinfachten Genehmigungsverfahren, das durch klar geregelte Fristen beschleunigt wird. Auch Forschungsbauten sollen künftig zügiger verwirklicht werden können. Hierzu erhalten die Wissenschaftseinrichtungen mehr Selbständigkeit und Eigenverantwortung, wenn sie selber über den für Baumaßnahmen erforderlichen Sachverstand und ein adäquates Controlling verfügen.
Der Gesetzentwurf beruht auf den positiven Erfahrungen, die in der Pilotphase zur Wissenschaftsfreiheitsinitiative gesammelt wurden. Die Erweiterung der Handlungsspielräume für die außeruniversitäre Forschung geht dabei Hand in Hand mit einer gesteigerten Eigenverantwortung der Einrichtungen. Ihre Wirtschaftsführung wird nach dem Entwurf auch künftig transparent gestaltet und von einem adäquaten Monitoring begleitet. Das Gesetz gilt für außeruniversitäre Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, darunter zum Beispiel die Max-Planck-Gesellschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Zentren, Leibniz-Einrichtungen und die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Die Bundesregierung strebt zudem außerhalb des Gesetzes entsprechende außergesetzliche Flexibilisierungen für die Bundeseinrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben beginnend mit dem Haushaltsaufstellungsverfahren 2013 an.
FAQs und weitere Informationen zur Initiative "Wissenschaftsfreiheitsgesetz" (WissFG) finden Sie im Internet unter: http://www.bmbf.de/...