Das Professorinnenprogramm wird zu gleichen Anteilen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und den Bundesländern mit insgesamt 150 Millionen Euro gefördert. Mindestens 200 Professuren sollten danach mit hoch qualifizierten Wissenschaftlerinnen besetzt werden. An dem Programm kann jede Hochschule teilnehmen, deren Gleichstellungskonzept im Vorfeld positiv bewertet wurde. Sie kann für maximal drei Professorinnenstellen in den ersten fünf Jahren eine Anschubfinanzierung von höchstens je 150.000 Euro jährlich erhalten. Mittel, die durch die Finanzierung der Professuren aus dem Programm frei werden, muss die Hochschule im Gegenzug in ihre Gleichstellungsarbeit investieren.
Knapp die Hälfte aller deutschen Hochschulen haben ihr Gleichstellungskonzept zur Begutachtung eingereicht, drei Viertel davon mit Erfolg. In Niedersachsen wurden zum Beispiel die Gleichstellungskonzepte aller 19 Hochschulen positiv bewertet. Ein besonderes Anliegen des Programms war es, die Anzahl der Professorinnen in natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fächern zu erhöhen. Aus diesem Bereich kommen 65 der 200 neu berufenen Wissenschaftlerinnen. Im Wettbewerb um die Fördermittel haben sich auch die Berufungsverfahren deutlich verkürzt, auf durchschnittlich unter zwei Jahre. "Das Professorinnenprogramm bringt nicht nur mehr Chancengerechtigkeit in die Hochschulen sondern auch einen spürbaren Effekt für die straffe Durchführung von Berufungsverfahren. Dies stärkt unsere Hochschulen auch im internationalen Wettbewerb um die Besten!, betonte Bundesministerin Schavan.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: http://www.bmbf.de/de/494.php