"Durch die Neuregelung werden die Forschungseinrichtungen weiter darin unterstützt, dass sie die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel für die Erreichung ihrer Ziele sinnvoll und wirtschaftlich einsetzen können", sagte Bundesforschungsministerin Annette Schavan. "Bislang bestehende formale Ausschreibungserfordernisse für Beschaffungen und Dienstleistungen im Wissenschaftsbereich gehören damit der Vergangenheit an." So sind die Einrichtungen nicht mehr an das so genannte Verhandlungsverbot gebunden und können daher im Gespräch mit Anbietern flexibler etwa auf technische Neuerungen reagieren. Auch können die Einrichtungen durch den Wegfall von Ausschreibungsfristen schneller und gezielter als bisher agieren. Die Erleichterungen für die Forschungseinrichtungen stehen im Zusammenhang mit einer umfassenden Vereinfachung und Modernisierung des Vergaberechts.
Schavan: "Vereinfachtes Vergaberecht für die Wissenschaft"
Wissenschaftsfreiheitsinitiative zeigt weiter Wirkung: Höhere Flexibilität für Forschungseinrichtungen
"Durch die Neuregelung werden die Forschungseinrichtungen weiter darin unterstützt, dass sie die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel für die Erreichung ihrer Ziele sinnvoll und wirtschaftlich einsetzen können", sagte Bundesforschungsministerin Annette Schavan. "Bislang bestehende formale Ausschreibungserfordernisse für Beschaffungen und Dienstleistungen im Wissenschaftsbereich gehören damit der Vergangenheit an." So sind die Einrichtungen nicht mehr an das so genannte Verhandlungsverbot gebunden und können daher im Gespräch mit Anbietern flexibler etwa auf technische Neuerungen reagieren. Auch können die Einrichtungen durch den Wegfall von Ausschreibungsfristen schneller und gezielter als bisher agieren. Die Erleichterungen für die Forschungseinrichtungen stehen im Zusammenhang mit einer umfassenden Vereinfachung und Modernisierung des Vergaberechts.