Die stärksten Restriktionen sind für die Periode zwischen dem 13. Juni und Ende August angesetzt. Laut derzeitiger Sachlage könnte es bis zum 1. Oktober dauern, bis sich die Lage gänzlich normalisiert. Für Gefahrgut der Klasse eins (IMO 1) gilt ein komplettes Ein-, Ausfuhr- und Transportverbot. Ebenso gilt das Embargo für ausgewählte Produkte der Gefahrklassen zwei bis neun, zum Beispiel Säuren, Ammoniumnitrat und Azeton. Offiziell betroffen sind die Häfen in Ningbo, Shanghaï, Lianyungang, Qingdao, Xingang, Tianjin, Dalian und Shantou. Es wird erwartet, dass die Liste auf alle großen Seehäfen des Landes ausgeweitet wird. Auch für die Luftfracht gelten die Einschränkungen.
Gefahrgüter, die während der Verbotsperiode in China ankommen, dürfen entweder nicht entladen werden oder müssen voraussichtlich bis Ende des Embargos zu hohen Kosten in speziellen Depots eingelagert werden.
Die bisherigen Angaben der lokalen Behörden sind bezüglich des Zeitrahmens und der verbotenen Stoffe nicht immer deckungsgleich. Entsprechend unterschiedlich fallen bislang die internen Restriktionen der Reedereien und Luftfrachtunternehmen aus. "Anstehende Gefahrguttransporte von und nach China müssen detailliert anhand des Einzelfalls mit den Logistikdienstleistern besprochen werden", rät Hildebrandt daher.
Handelsorganisationen und ausländische Botschaften haben Chinas Zentralregierung aufgerufen, die temporären Regeln für Gefahrgüter schnell zu vereinheitlichen und offiziell zu verifizieren. Eine Mitte April vom Nationalen Sicherheitsbüro veröffentlichte Verbotsliste von 257 Chemikalien hatte China nach Kritik wieder zurückgezogen. Vertreter aus Politik, Industrie und Handel hatten die Liste als zu strikt und als Gefahr für die Chemiebranche bezeichnet. An Chinas Häfen werden jährlich Gefahrgüter in Milliardenwert umgeschlagen.