Es sind keinesfalls die technischen Hindernisse, die bei der Nutzung eines Internetzugangs durch mehrere Personen zu Problemen führen können. Ein leistungsstarker Router genügt. Vorteilhaft ist auch eine WLAN-Verbindung, da man so auf das lästige Ziehen von Kabeln zwischen den Geräten verzichten kann.
Einverständnis des Providers
Was jedoch viele Internetnutzer nicht bedenken, ist die Rechtslage: Wer den Zugang zum Internet beispielsweise mit dem Nachbarn in einem Mehrparteienhaus teilen möchte, sollte zuerst bei seinem Internetanbieter nachfragen, ob dies überhaupt gestattet ist. Auch empfiehlt es sich, eine schriftliche Genehmigung vom Provider ausstellen zu lassen.
Wer haftet?
Ebenfalls sollte der Hauptbesitzer des Zugangs immer bedenken, dass er als Inhaber der IP-Adresse für alle Handlungen geradezustehen hat, die mit dem Internetzugang getätigt werden. Was das bedeuteten kann, weiß Anne Schacke, Redakteurin bei online-tarife.de: "Lädt der nette Nachbar von nebenan illegal Musik oder Filme aus dem Netz und wird dabei erwischt, wird zunächst der eingetragene Vertragspartner dafür zur Rechenschaft gezogen. Er muss nachweisen, dass er nichts mit den illegalen Handlungen zu tun hat."
Vertrauen reicht nicht
Wer sich davon nicht abschrecken lässt, sollte zwischen den beteiligten Rechnern die entsprechende technische Infrastruktur aufbauen, um sicher zu gehen, dass sich im Ernstfall nachweisen lässt, welcher Nutzer wann für welche Aktivitäten im Netz verantwortlich war. Doch selbst, wenn dies gelingt, ist der eingetragene Nutzer Ansprechpartner bei allen Problemen und steht in der Nachweispflicht. "Die damit verbundenen Unannehmlichkeiten stehen in keinem Verhältnis zu den wenigen Euro, die man vermeintlich durch die gemeinsame Nutzung der Internetverbindung einspart", warnt Schacke.
Generell gilt also: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Wer seine Internetverbindung teilen möchte, sollte sich absichern. Noch besser ist jedoch, ganz auf Internet-Sharing zu verzichten.
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