"Wir freuen uns sehr darüber, dass wir die langjährige und gute Zusammenarbeit mit der Baader Wertpapierhandelsbank auch künftig als QLP im elektronischen Handel hier am führenden Handelsplatz für Privatanleger fortsetzen werden." sagte Christoph Mura, Vorstand der Börse Stuttgart AG. "Die Baader Wertpapierhandelsbank genießt bei Anlegern im In- und Ausland einen erstklassigen Ruf im Handel mit ausländischen Aktien und Genussscheinen – dies wird den Börsenplatz Stuttgart auch weiterhin stärken", so Mura.
Uto Baader, Vorsitzender des Vortands der Baader Wertpapierhandelsbank AG, fügte hinzu: "Mit dieser Vereinbarung haben wir die Basis für eine für alle Seiten sehr gute und langfristige Zusammenarbeit gelegt. Die Börse Stuttgart ist für uns ein wertvoller Handelsplatz für die Anlageklassen ausländische Aktien und Genussscheine, zumal wir den Handel mit Auslandsaktien in Stuttgart 1988 begonnen und mit aufgebaut haben. Wir sind davon überzeugt, die hohen Anforderungen des Platzes und der Anleger wie bisher voll erfüllen zu können."
Im Stuttgarter Marktmodell sind die Vorzüge des elektronischen Handels und des betreuenden Expertenhandels miteinander verbunden. Somit profitiert der Anleger vom Besten aus beiden Welten. Im Rahmen des neuen Marktmodells geht die Funktion der Preisermittlung von den Skontroführern auf das elektronische Handelssystem der Börse über. Gleichzeitig greifen Vorteile wie hohe Handelsqualität, Risikoübernahme und Liquiditätsspende durch den Einsatz von QLPs.
Die bewährten Qualitätsstandards der Börse Stuttgart im Handel mit Genussscheinen und Aktien ausländischer Emittenten im von Baader betreuten Handelssegment für Auslandsaktien, 4-X (Foreign Equities Exchange), werden weiter ausgebaut. Weiterhin gelten das Best-Price- und das Best-Size-Prinzip, unter Berücksichtigung der entsprechenden Referenzmärkte. Die Preisermittlung erfolgt auch im elektronischen Handel weiterhin im Auktionsverfahren.
An die Stelle von Börsengebühr und Courtage tritt ein Transaktionsentgelt pro ausgeführte Order. So wird die Gebührenstruktur transparenter und berechenbarer. Je ausgeführter Order wird sowohl bei Genussscheinen als auch bei ausländischen Aktien ein Fix-Entgelt in Höhe von EUR 4,20 (EUR 5,00 inkl. 19 % MwSt.) berechnet. Zum Vergleich: Bisher wurden durch die Börse ein Schlussnotenentgelt in Höhe von je EUR 2,07 inkl. MwSt. pro Schlussnote berechnet. Durch den Effekt der so genannten technischen Schlussnoten (Erstellung mehrerer Schlussnoten pro Orderausführung) betrugen die tatsächlich berechneten Schlussnotenentgelte in vielen Fällen ein Mehrfaches des künftigen Fix-Entgeltes. Hinzu kommt für jede ausgeführte Order in ausländischen Aktien und stücknotierten Genussscheinen ein variables Entgelt von 0,8 Promille inkl. 19% MwSt., mindestens jedoch EUR 0,75 inkl. 19% MwSt., bei prozentnotierten Genussscheinen wird ein variables Entgelt analog zu festverzinslichen Wertpapieren berechnet.
Auch im elektronischen Handel mit Genussscheinen und ausländischen Aktien kann der Anleger weiterhin auf die öffentlichrechtliche Überwachung des Börsenhandels durch die Organe der Börse Stuttgart vertrauen. Diese neutrale und unabhängige Aufsicht über den Börsenhandel gewährleistet die hohe Qualität und Zuverlässigkeit, die die Kunden von der Börse Stuttgart gewohnt sind.