"Wir begrüßen diese Ziele, sind aber der Auffassung, dass sie effizienter und kostengünstiger durch die Stärkung der bestehenden Angebote von Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen zu realisieren wären. Die nötigen Finanzmittel sind erheblich und die Zusammenlegung von Beratung und Leistungsbewilligung nicht im Sinne der Versicherten", so Bernd Meurer, Präsident des bpa.
Nach Plänen der Bundesregierung sollen mit 80 Mill. Euro Anschubfinanzierung bundesweit 4.100 Pflegestützpunkte mit einer Förderung von jeweils 50.000 Euro unterstützt werden. Das Geld reicht jedoch nur für 533 Stützpunkte und steht außerdem nur für die Anfangszeit zur Verfügung.
Sorgen bereitet dem bpa, dass die dauerhaften Kosten zulasten der Pflegeversicherung gehen. Jeder Pflegebedürftige hat zukünftig einen Rechtsanspruch auf die Leistungen von Pflegebegleitern und Pflegestützpunkten. Die Pflegekassen sollen dies sicherstellen. "Wie sollen diese neuen Aufgaben erledigt werden, wenn nicht neue Mitarbeiter eingestellt werden? Das kostet das Geld der Pflegeversicherung, welches bisher nicht eingeplant ist", so Meurer.
Nach Ansicht des bpa besteht die Gefahr, dass hier zu viel in Strukturen statt in konkrete Leistungen investiert wird. Überspitzt könnte man fragen: Was nützt den Pflegebedürftigen eine exzellente Beratung und Vernetzung der Angebote, wenn sie anschließend kein Budget mehr haben, um die ausgewählten Leistungen in Anspruch zu nehmen? "Das Geld der Pflegeversicherung muss für Pflege und Betreuung zur Verfügung stehen, nicht für neue Institutionen", fordert der bpa-Präsident. "Besser wäre es, mit diesen Mitteln demenziell Erkrankten auch in stationären Pflegeeinrichtungen bessere Leistungen aus der Pflegeversicherung zu ermöglichen."
Statt der Einführung von kassenabhängigen Pflegebegleitern und der Einbindung an die Pflegestützpunkte sollen die Leistungen des Fallmanagements unter Nutzung und Stärkung auf die bestehenden Strukturen übertragen werden. Hierzu wären die Leistungen nach § 45 sowie § 37 Abs. 3 SGB XI und die speziellen Kompetenzen der Pflegeeinrichtungen mit entsprechend qualifizierten Pflegefachkräften und spezifischen Quartierskenntnissen prädestiniert. Allein der bpa hat über 2.500 Pflegeberater ausgebildet, die bereits heute die Aufgaben erfüllen.
Die Leistung des Fallmanagements sollte dezidiert beschrieben werden und jederzeit in Form von Zeitkontingenten nach Bedarf bei der Pflegeeinrichtung durch Pflegebedürftige und deren Angehörigen abgerufen werden können. Doppelstrukturen wären damit ausgeschlossen, die Leistung wäre bei Bedarf für die Hilfesuchenden verfügbar und eine dauerhafte wirtschaftliche Bereitstellung und Finanzierung wäre gewährleistet.