Aktuelle Umfragen sprechen eine deutliche Sprache: Knapp zwei Drittel aller Deutschen möchten zu Hause betreut werden, sollten sie pflegebedürftig werden. Schon jetzt sind stationäre und ambulante Pflegeangebote nicht mehr ausreichend, um den Betreuungsbedarf aufzufangen. Deshalb ist das Angebot häuslicher Betreuung existenziell wichtig in der Versorgung hilfs- und pflegebedürftiger Menschen.
200.000 Betreuungskräfte aus Osteuropa arbeiten derzeit in Deutschland. Doch nur etwa zehn Prozent aller häuslichen Betreuungsangebote sind seriös. Das bringt nicht nur den Pflegebedürftigen viel Leid, sondern führt auch zu massiven Wettbewerbsverzerrungen durch illegale Arbeitsverhältnisse.
Die Brinkmann Pflegevermittlung setzt sich deshalb für die Etablierung entsprechender Standards ein. Unsere eigenen, seit jeher umgesetzten Qualitätskriterien haben wir auch in der Arbeitsgruppe "Qualitätsstandards Recht" des VHBP eingebracht. Deshalb begrüßen wir es besonders, dass diese Punkte nun von allen Verbandsmitgliedern umgesetzt werden sollen.
Kriterien für eine professionelle und sichere Betreuung von Senioren und Pflegebedürftigen, die leider vielerorts noch lange nicht Standard sind, können so transparent nachvollzogen werden. Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und die Einhaltung des Mindestlohns sind die zentralen Punkte der Selbstverpflichtung. Schon jetzt ist die Brinkmann Pflegevermittlung in 45 Postleitzahlengebieten mit eigenen Standorten vertreten und sichert die Qualität damit unmittelbar in den Haushalten. Wir sind so vor Ort und jederzeit ansprechbar. Es erhöht zudem die Glaubwürdigkeit der Mitglieder, dass der VHBP unabhängige und externe Prüfungen bei Anbietern und Vermittlern häuslicher Betreuung vornimmt. Dies begrüßen wir im Kampf gegen unseriöse Wettbewerber ausdrücklich.
Die Einführung von Qualitätsstandards hilft allen Beteiligten, mit dem in der Öffentlichkeit viel diskutierten Thema besser umgehen zu können. Seriöse Anbieter und Vermittler erhalten durch die Qualitätsstandards die Gelegenheit, sich hier von unseriösen Anbietern klar abzugrenzen. Für Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen verbessert sich die Möglichkeit, sich auf einem unübersichtlichen Markt transparent zu informieren sowie das beste und passende Angebot auswählen zu können.
Die Selbstverpflichtung ersetzt allerdings keine entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, im Interesse aller Seiten endlich die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine menschenwürdige Rundum-Betreuung in den eigenenvier Wänden zu schaffen.
Weitere Informationen unter: www.brinkmann-pflegevermittlung.de