Die Inanspruchnahme einer Betreuungskraft erfolgt im Rahmen der europäischen Dienstleistungsfreiheit und ist seit einigen Jahren legal. Viele Pflegebedürftige wissen jedoch nichts von dieser Möglichkeit oder haben Sorgen, sich versehentlich strafbar zu machen. "Daher ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu kennen", sagt Marzena Brinkmann, Geschäftsführerin der Brinkmann Pflegevermittlung. Bevor man selbst auf die Suche geht oder jemanden schwarz beschäftige, sollten sich Angehörige unbedingt beraten lassen. So gelte es, den neu eingeführten Mindestlohn zu beachten, Steuern und Sozialabgaben für die angestellte Kraft zu bezahlen und an den Versicherungsschutz zu denken. Und was passiert eigentlich, wenn die Betreuungskraft krank ist, Urlaub hat oder in der Wohnung etwas beschädigt?
Rechtliches beachten
"All diese Fragen müssen vorab geklärt werden", sagt Marzena Brinkmann. Dazu sei es notwendig, auf einen seriösen Vermittler zu setzen, der bei der Auswahl der Betreuungskraft hilft. Nur seriöse Agenturen wüssten, wie Betreuung im eigenen Haushalt zu organisieren ist, so dass diese auf der einen Seite finanzierbar bleibt, auf der anderen Seite aber auch alle rechtlichen Fallstricke berücksichtigt.
"Die Pflegevermittlung sollte den kompletten Aufenthalt organisieren und bei Problemen und Sorgen der Angehörigen und Senioren immer ansprechbar sein", rät sie. Unseriöse Anbieter setzten lediglich auf die Vermittlung und fühlten sich danach nicht mehr in der Pflicht. Auch eine begleitete Eingewöhnung der Betreuungskraft in der Familie sollte laut Marzena Brinkmann zum Standard des Pflegevermittlers gehören. Als Mitglied des "VHBP - Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V." setzt sie sich aktiv für die Etablierung von Qualitätsstandards in der Branche ein. "Mit einer Betreuungskraft aus Osteuropa wird den Senioren ein Leben in Würde in den eigenen vier Wänden ermöglicht", sagt sie. "Agenturen bieten eine wichtige Unterstützung."
Weitere Informationen unter: www.brinkmann-pflegevermittlung.de