Bislang war dem Schweinfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze noch keine Entscheidung des LG Ulm in DG-Sachen bekannt. Umso größer war die Verunsicherung, als eine Güteverhandlung zunächst nicht durchgeführt, sondern sofort in die Beweisaufnahme eingetreten wurde.
Die betroffene Apothekerin hatte die Rückabwicklung dreier DG-Fonds eingeklagt, nachdem eine außergerichtliche Einigung mit der betroffenen Bank nicht möglich war. Intensiv und äußerst kritisch wurde die Anlegerin unmittelbar nach Beginn der insgesamt über drei stündigen Verhandlung befragt. Die Richterin machte sodann deutlich, dass sie der Anlegerin nicht glaube und auch der Rückvergütungsrechtsprechung der Obergerichte äußerst kritisch gegenüberstehe. Gleichwohl sehe sie keine Möglichkeit, der beklagten Bank zu helfen.
Die Sach- und Rechtslage wurde sodann intensiv erörtert. Hierbei wurde auch deutlich, dass die intensiven Ausführungen der beklagten Bank zur angeblichen Verjährung der Schadensersatzansprüche der Klägerin, sowie der angeblichen Verpflichtung zum Abzug von Steuervorteilen - trotz grundsätzlicher Sympathie der zuständigen Richterin - in einem Urteil nicht geteilt würden.
Sodann wurde ein Vergleich abgeschlossen, welcher eine vollständige Rückzahlung sämtlicher von der Klägerin in der Vergangenheit geleisteten Zahlungen gegen Übertragung der Fondsanteile an die Bank beinhaltet. "Erfreulicherweise konnte die Sache zeitnah zu einem guten Ende gebracht werden", so der Schweinfurter BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Michael Schulze, welcher auch diese Klägerin vertrat. "Statt jahrelangen und mit Kosten verbundener Wartezeit erhält die Anlegerin nicht einmal sechs Monate nach erfolgter Mandatierung ihr Geld - und auch noch vollständig - zurück." Erneut ein Ergebnis, dass sich sehen lassen kann.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "DG-Fonds" anzuschließen.