Falls Sie als Gewerbetreibender oder ein Mitarbeiter einmal unbedacht ein amtlich anmutendes ,,Formular" der obigen Firma unterzeichnet haben, werden Sie zeitnah eine Rechnung bekommen, oder Ihnen liegt eine solche bereits vor. Es wird eine Unterschrift erschlichen, weil der Eindruck erweckt wird, es läge lediglich eine unverbindliche und kostenfreie Überprüfung eines Firmeneintrags in einem behördlichen Verzeichnis vor.
Nun sollten Sie vorsichtig sein und sofort anwaltliche Beistand suchen, denn gegen diese Forderung können Sie sich erfolgreich zur Wehr setzen.
Unter Hinzuziehung der Firma Deutsche Direkt Inkasso GmbH kurz DDI mit Sitz in Köln, Geschäftsführerin Nadine Pistorius und im weiteren Verlauf oft noch durch Rechtsanwältin Claudia Mölleken aus Köln werden Forderungen erhoben, obwohl ein Vertrag entweder zu keinem Zeitpunkt zustande kam, er angefochten oder widerrufen wurde.
Dieses ,,Abzocknetz" geht nach einem System von Drohungen und Einschüchterungen vor und erweckt durch Vorlage von älteren Gerichtsurteilen den Eindruck, die Rechtslage stünde auf Seiten der GWE. Tatsächlich gibt es mittlerweile jüngere und höchstrichterliche Entscheidungen, die man den ominösen Forderungen erfolgreich entgegen halten kann.
Über diese Sachverhalt informiert Sie unser auf Abmahnangelegenheiten spezialisierter Vertragsanwalt Dirk Witteck von der Kanzlei Lenzen Hein Witteck Jurasik, Kleberstrasse 6-8, 63739 Aschaffenburg, Telefon 06021/365816; post@rechtsanwalt-witteck.de
Rechtsanwalt Witteck bearbeitet bereits seit geraumer Zeit zahlreiche Mandate gegen obige Firmen. Die GWE / DDI oder Rechtsanwältin Mölleken haben noch in keinem Mandat von Rechtsanwalt Dirk Witteck die angeblichen Forderungen erfolgreich durchgesetzt!
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 26. Februar 2013 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.