Geklagt hatten Anleger, die in den Jahren 2007 und 2008 mehrere Kapitalanlagen, darunter Inhaberteilschuldverschreibungen, Zertifikate und Inhabergenussscheine, gezeichnet hatten. Die für die Accessio Wertpapierhandelshaus AG tätigen Anlageberater hatten hierzu nach Darstellung der Kläger mit der Sicherheit der Kapitalanlagen geworben.
Wie den Klägern aber nach deren Vorbringen nicht mitgeteilt worden war, handelte es sich bei den Kapitalanlagen um riskante Anlageformen. Hierüber hätten die Berater aufklären müssen. Stattdessen täuschten sie, wie das Urteil des Landgerichts Itzehoe in dem Verfahren mit dem Az. 7 O 257/09 feststellt, eine Sicherheit der Papiere vor, die der Realität nicht entspricht. In dem Verfahren mit dem Az. 7 O 137/09 führt das Landgericht Itzehoe aus, dass der Berater die Risiken der Wertpapiere bagatellisiert habe. Da somit die Beratung fehlerhaft war, haftet die Beratungsgesellschaft Accessio Wertpapierhandelshaus AG, die sich das Handeln des Beraters zurechnen lassen muss, nach den Urteilen des Landgerichts Itzehoe auf Schadensersatz. Hiergegen hatte der Insolvenzverwalter der Accessio Wertpapierhandelshaus AG Berufung eingelegt. Diese Berufungen hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht nun verworfen, sodass die Urteile des Landgerichts Itzehoe rechtskräftig sind.
„Die Urteile bestätigen unsere Auffassung, dass die Accessio Wertpapierhandelshaus AG vermutlichen in vielen Fällen die Aufklärungspflichten von Anlageberatern gegenüber ihren Kunden nicht erfüllt hat“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „Zwar können Ansprüche gegen Accessio aufgrund der Insolvenz der Gesellschaft nicht mehr durchgesetzt werden. Allerdings werden wir uns nun mit den Urteilen an die Haftpflichtversicherungen der Accessio Wertpapierhandelshaus AG wenden und diese zur Erfüllung der bestehenden Versicherungsverträge auffordern. “ Anleger, die sich fehlerhaft von Accessio beraten fühlen, sollten daher etwaige Schadensersatzansprüche von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten prüfen lassen.
Für weitere Informationen können sich interessierte Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Accessio anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.09.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.