Etliche dutzend Anleger hatten daraufhin gegen das Wertpapierhandelshaus Klage vor dem Landgericht Itzehoe wegen fehlerhafter Anlageberatung eingereicht, zahlreiche Verfahren sind noch bei Gericht anhängig.
Nachdem der Druck auf Accessio in den letzten Monaten immer größer geworden war, zog das Unternehmen nun die Konsequenz und stellte den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Begründet wurde dies in einer ersten Verlautbarung der Gesellschaft mit der bilanziellen Überschuldung und der unzureichenden Fortführungsprognose.
Das Amtsgericht Itzehoe hat in einem ersten Schritt unter dem Aktenzeichen 28 IN 143/10 Herrn Rechtsanwalt Dr. Klaus Pannen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Für die Geschädigten der Accessio Wertpapierhandelshaus AG bedeutet dies nun, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden.
"Für diese Forderungsanmeldung setzt der Insolvenzverwalter eine Frist, die nach Möglichkeit auch eingehalten werden sollte.", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der den Fallkomplex Accessio Wertpapierhandelshaus AG für die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreut. "In dieser Anmeldung sind neben der Hauptforderung auch die Zinshöhe und der Grund der Forderung anzugeben. Hierbei ist zu beachten, dass diese Angaben ordnungsgemäß auszufüllen sind, da die Gefahr besteht, dass der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet."
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen Betroffenen, hinsichtlich des weiteren Vorgehens gegen die Accessio Wertpapierhandelshaus AG anwaltlichen Rat von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt in Anspruch zu nehmen.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "ACCESSIO" anzuschließen.